Nach zwei Wochen Winterferien startet heute in Mecklenburg-Vorpommern wieder die Schule mit Regelunterricht. Für die Schüler in MV heißt das nicht nur erneut die Woche mit Corona-Schnelltest und Mund-Nase-Schutz in den Unterricht gehen, auch die Selbsterklärung zum Reiseverhalten dürfen heute nicht vergessen werden.
Masken werden in den ersten vierzehn Tagen nach Schulstart getragen. Am ersten Schultag erfolgt flächendeckend eine Testung. Nach wie vor wird dreimal pro Woche mit einem Antigen-Schnellest getestet.
Eltern sind aufgefordert, eine Erklärung über das Reiseverhalten zu unterzeichnen. Darin bestätigen sie, dass sich ihr Kind in den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Schülerinnen und Schüler bringen diese Erklärung nach den Winterferien in die Schule mit. Kinder und Jugendliche, die diese Erklärung nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
Auch zum neuen Schulhalbjahr wird das Bildungsministerium in gewohnter Weise für Fragen rund um den Schulbetrieb und damit verbundenen Herausforderungen per Telefon-Hotline zur Verfügung stehen. Hier können sich sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte als auch die Erziehungsberechtigten oder Schülerinnen und Schüler mit ihren Anliegen direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums wenden. Die Hotline ist von Sonntag, 20. Februar 2022, bis Dienstag, 22. Februar 2022, unter der Rufnummer 0385 588 7174 zu erreichen und zu folgenden Uhrzeiten besetzt:
- 20. Februar 2022: 14:00-18:00 Uhr
- 21. Februar 2022: 07:00-17:00 Uhr
- 22. Februar 2022: 07:00-17:00 Uhr
„Es zeichnet sich derzeit ab, dass die Omikron-Welle abebbt. Deshalb werden wir, wenn sich diese Entwicklung bestätigt, die Maßnahmen auch an den Schulen lockern und zurücknehmen. Selbstverständlich gehen wir dabei schrittweise und umsichtig vor und behalten die Entwicklung der kommenden Wochen genau im Blick“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
In einem ersten Schritt soll ab dem 07. März 2022 die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben werden. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss der Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten.
Auch die Hygienevorschrift für Schülerinnen und Schüler, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, soll zum 7. März aufgehoben werden.
In einem zweiten Schritt sollen ab dem 21. März 2022 Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet werden. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt auch hier bestehen, ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude.
Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das Kontaktpersonenmanagement, das entsprechend der neuen Regelungen gegenwärtig vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) angepasst wird. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler werden separat unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage eine Maske tragen und täglich getestet.