Am 19. Februar 2024 beginnt für 161.800 Schülerinnen und Schüler und 13.400 Lehrkräfte an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder die Schule. Nach den zweiwöchigen Winterferien starten sie in das zweite Halbjahr des Schuljahres 2023/2024. Für die 34.800 Schülerinnen und Schüler und 2.100 Lehrkräfte an den beruflichen Schulen hatte der Unterricht bereits am 12. Februar 2024 bereits wieder begonnen.
„Ich hoffe, dass sich in den Winterferien alle gut erholen konnten und motiviert ins neue Schulhalbjahr starten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, dass das Halbjahr so verläuft, wie sie es sich vorstellen. Insbesondere den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussklassen wünsche ich viel Glück und Erfolg. Für sie beginnt mit dem zweiten Schulhalbjahr eine wichtige und ereignisreiche Zeit“, so die Ministerin.
Mit Beginn des zweiten Halbjahres laufen bereits die Vorbereitungen für das neue Schuljahr: Die Einführung des Lesebandes sowie die zusätzlichen Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Grundschule werden inhaltlich und organisatorisch geplant.
„Grundschülerinnen und Grundschüler müssen besser lesen, rechnen und schreiben können, um erfolgreicher lernen zu können. Unser Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler, um stabile Grundlagen für den weiteren Bildungsweg zu legen. Dazu nehmen unsere Lehrerinnen und Lehrer am ersten Grundschulfachtag am Mittwoch, 21. Februar, in Greifswald teil. Im Zentrum dieser Fortbildung steht die Einführung des Lesebandes zum neuen Schuljahr. Alle Kinder der Grundschule werden ab dem neuen Schuljahr täglich zwanzig Minuten lesen. Die verschiedenen Methoden sowie das vom Land zur Verfügung gestellte Material werden den Lehrkräften am Mittwoch vorgestellt“, erläuterte die Bildungsministerin.
Das zweite Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 beginnt, wie das vergangene aufgehört hat. In der ersten Schulwoche kann es in der Zeit von Mittwoch, 21. Februar 2024, bis Donnerstag, 22. Februar 2024, zu Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr kommen. Nach jetzigem Stand sind folgende Verkehrsbetriebe betroffen: Verkehrsbetrieb Ludwigslust-Parchim, Nahbus NWM GmbH, RSAG Rostock, Rebus Rostock und der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH. Aus diesem Grund weist das Bildungsministerium erneut auf die geltenden Regelungen für den Schulbetrieb hin:
- Wie bei bisherigen Streiks gilt, dass die Arbeits- bzw. Dienstpflicht der Lehrkräfte bestehen bleibt.
- Jede Schule regelt den Schul- und Unterrichtsbetrieb in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die Arbeitskampfmaßnahmen in eigener Verantwortung. Dort, wo Schülerinnen und Schüler aufgrund fehlender Beförderungsmöglichkeiten nicht zur Schule gelangen können, sind entweder für diese Schülerinnen und Schüler Aufgaben über die Lernplattform zur Verfügung zu stellen bzw. Aufgaben zu übergeben, die zu Hause erledigt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Streikmaßnahmen nicht zur Schule kommen können, bearbeiten die Aufgaben, die über die jeweilige Lernplattform der Schule zur Verfügung gestellt werden oder erledigen zu Hause die vorab empfangenen Aufgaben. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler informieren am Dienstag – möglichst per E-Mail – die Schule, dass aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen keine Beförderungsmöglichkeiten besteht und deswegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht erfolgen kann.
- Über die Durchführung von schulischen Veranstaltungen am Nachmittag, deren Erreichbarkeit durch die Arbeitskampfmaßnahmen beeinträchtigt wird, entscheidet die Schule in eigener Verantwortung.
- Über die Durchführung des Schwimmunterrichts entscheiden die Schulen ebenfalls in eigener Verantwortung. Wird von der Durchführung des Schwimmunterrichts abgesehen, organisieren die Schulen ein alternatives Unterrichtsangebot.
- Wenn Schülerinnen und Schüler derzeit ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen können, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten zu Hause die Aufgaben, die über die Lernplattform der Schule zur Verfügung gestellt werden.
- Sollte sich im Verlaufe der Woche abzeichnen, dass die Arbeitskampfmaßnahmen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, sodass Schulen uneingeschränkt erreicht werden können, kehren sie sofort wieder in den regulären Unterrichtsmodus zurück.