Schülerfirmen sind für die nächsten zwei Jahre weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll über das Jahressteuergesetz des Bundes umgesetzt werden.
„Das ist eine gute Nachricht für alle Schülerfirmen im Land. Denn gerade sie haben infolge der Pandemie ihren Betrieb einstellen müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Mecklenburg-Vorpommern hatte angekündigt, den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker zu unterstützen; unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators.
Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule produziert und verkauft die Firma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an.
Mecklenburg-Vorpommern will die Schülerfirmen wieder zum Leben erwecken und unterstützen.
„Infolge der Corona-Pandemie haben viele Schülerfirmen ihren Betrieb einstellen müssen. Um den Neustart und die Weiterführung bestehender Firmen zu unterstützen, wollen wir unter anderem die Stelle eines Landesfachkoordinators schaffen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Schülerfirmen können auf vielfältige praktisch-anschauliche Weise Verantwortungsbewusstsein und betriebswirtschaftliches Grundwissen vermitteln. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, so die Ministerin.