Die Mecklenburgische Seenplatte wurde durch die Landesregierung MV als Risikostufe „rot plus“ festgelegt und damit werden ab heute die Türen zahlreicher Einrichtungen aus den Kultur- und Freizeitbereichen geschlossen bleiben. "Wir haben den ersten Kreis - die Mecklenburgische Seenplatte - der bereits seit einer Woche von der Warnstufe rot betroffen ist. Und damit geht dieser Landkreis auf die Warnstufe 'Rot-Plus'", so Manuela Schwesig am Dienstagabend in Schwerin. Und damit werden Theater, Ausstellungen, Museen, Freizeitparks, die Innenbereiche von Zoos, Weihnachtsmärkte, Spaß- und Schwimmbäder, Spielhallen, Fitnessstudios und Messen in der Mecklenburgischen Seenplatte ab dem 01.12.2021 geschlossen.
Vorerst ausgenommen sind Restaurants, die vorerst mit 2-G-Plus geöffnet bleiben dürfen. Damit die geschlossenen Einrichtungen wieder öffnen können, muss die Mecklenburgische Seenplatte durch das LAGuS an fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit einer tieferen Stufe auf der Corona-Warnampel MV ausgewiesen werden. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte soll die Festlegung der Schließungen heute umsetzen.
Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung in der Mecklenburgischen Seenplatte wurde durch das LAGuS am 30.11.2021 mit 16,3, die IST-Auslastung mit 23,5% und die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektion mit 472 angegeben.
Bekanntmachung seitens des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
Gem. § 1g Abs. 4 S. 1 und S. 2 Corona-LVO M-V vom 23.11.2021 (GVOBl. M-V S. 1534), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.11.2021 (GVOBl. M-V S. 1726), stellt die zuständige Gesundheitsbehörde im Einvernehmen mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium fest, ob ein Landkreis an mindestens sieben aufeinander folgenden Tagen der Stufe 4 der risikogewichteten Einstufung gem. § 1 Abs. 2 Corona-LVO M-V zugeordnet wurde und in diesem Landkreis eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Die Feststellung ist öffentlich bekannt zu machen.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LA-GuS) stufte den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ununterbrochen seit dem 22.11.2021, mithin an sieben aufeinander folgenden Tagen in die Stufe 4 der risikogewichteten Einstufung ein.
Nach der Einschätzung des Gesundheitsamts des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte droht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Überlastung des Gesundheitssystems.
Es wird festgestellt, dass der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an sieben aufeinander folgenden Tagen der Stufe 4 der risikogewichteten Einstufung zugeordnet wurde und dass in diesem Landkreis eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.
Das erforderliche Einvernehmen des für Gesundheit zuständigen Ministeriums wurde eingeholt.
Infolge der Feststellung ist gem. § 1g Abs. 4 S. 1 Corona-LVO M-V unmittelbar durch die Corona-LVO M-V Folgendes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersagt:
- der Zutritt für Publikumsverkehr zu Einrichtungen und Angeboten nach § 2 Abs. 5, 7, 8, 10 bis 16, 20 bis 21, 23 bis 24, 26 bis 27 und 30,
- die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauenden nach § 2 Abs. 22,
- die privaten Zusammenkünfte als geschlossene Gesellschaft nach § 3 Absatz 4,
- die Veranstaltungen nach § 6 Abs. 7a, 9 bis 9b.
Die Untersagungen gelten ab dem der Feststellung folgenden Tag. Sie gelten bis zum Ablauf des 15.12.2021.