Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den Gesetzentwurf zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht. Mit dem Staatsvertrag wird die Höhe des Rundfunkbeitrages geregelt.
Anlass für den 1. Änderungsstaatsvertrag ist die von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrages für die Beitragsperiode 2021 bis 2024. Der Beitrag soll ab Beginn des kommenden Jahres von 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat ansteigen.
„Seit zehn Jahren sind die Beiträge nicht nur nicht gestiegen, sie sind sogar gesunken, trotz gestiegener Tarife und anderer Mehrkosten“, sagte die Ministerpräsidentin.
Die Empfehlung der Kommission decke die von den Rundfunkanstalten angemeldete Erhöhung nur zur Hälfte ab. Bereits in den zurückliegenden Jahren hatten die Anstalten Rücklagen aufgebraucht.
Schwesig: „In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wird mir immer wieder bestätigt: Die Menschen möchten nicht auf den unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichten. Wir brauchen Medien, die in der Region verankert sind und die Meinungen und Perspektiven der Menschen vor Ort einbringen. Sie sind Teil der regionalen Identität und unverzichtbar für unsere Demokratie.“