Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht das Einstellungsverfahren für Referendarinnen und Referendare. Nachwuchslehrkräfte können künftig direkt in den Schuldienst übernommen werden. Bei Bedarf können sie ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren an der Schule weiterbeschäftigt werden, an der sie ihr Referendariat absolviert haben.
„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab und machen es angehenden Lehrerinnen und Lehrern einfacher, an der Schule ihrer Wahl zu unterrichten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „So können Lehrkräfte noch schneller unmittelbar nach ihrer Ausbildung in den Landesdienst übernommen werden. Für Schulen eröffnet das eine klare Perspektive, die Nachwuchslehrkräfte, die sich bei ihnen im Referendariat bewährt haben, ins eigene Lehrerkollegium übernehmen zu können.“
Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) haben Ministerin Martin und die Vorsitzende des LHPR, Kerstin Morawetz, eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
„Durch die Dienstvereinbarung ist eine rechtssichere Übernahme von Referendarinnen und Referendaren in Verbindung mit einer starken Mitbestimmung gewährleistet“, sagte Kerstin Morawetz. „Sie bietet außerdem eine frühe Planungssicherheit für Nachwuchslehrkräfte und Schulen. Jetzt muss zeitnah die Reform der Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern und Seiteneinsteigern angegangen werden."
Mit diesem vereinfachten und unkomplizierten Verfahren soll auch verhindert werden, dass Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in andere Bundesländer abwandern. „Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind in ganz Deutschland heiß begehrt“, so Martin. „Mit dieser neuen Regelung ist das Land im Vergleich zu seinen Mitbewerbern gut aufgestellt.“
Bislang musste sich jede angehende Lehrkraft bewerben und das normale Ausschreibungsverfahren durchlaufen. Bewerbungen durften dabei im Höchstfall auf drei Stellen abgegeben werden. Die jetzige Vereinbarung sieht vor, dass die Schule, an der die Referendarin oder der Referendar ihren/seinen Vorbereitungsdienst mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ im zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, bei Bedarf die Lehrkraft direkt übernehmen kann. Sofern die Übernahme an der Ausbildungsschule nicht realisiert werden kann, wird der Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule unterbreitet.
„Ich freue mich sehr, dass es nun gelungen ist, gemeinsam mit der Personalvertretung diese Hürde im Einstellungsverfahren so zu beseitigen, dass alle Seiten von den neuen Regelungen profitieren werden. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern“, freut sich Bettina Martin. „Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Hochschulen des Landes in Zusammenarbeit mit der Landesregierung weitere Studienplätze und zusätzliche Verbesserungen im Lehramtsstudium geschaffen haben, gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter und verbessern den Übergang von Ausbildung zu Berufsleben für die Lehrkräfte.“
Das habe nicht nur positive Effekte für die angehende Lehrerin und den angehenden Lehrer, auch die Schulen könnten so zielgerichtet ihren Bedarf decken. Zudem profitierten beide Seiten davon, dass die Lehrkraft schon im Vorbereitungsdienst Erfahrungen an dieser spezifischen Schule sammeln konnte.