In-Ear-Kopfhörer vermutlich Schuld am Unfall
Am 30.07.2018 gegen 14:45 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall in der Ortslage Mallin, bei dem eine 14-jährige Radfahrerin schwerverletzt wurde.
Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr die Radfahrerin den Radweg in der Ortschaft Mallin aus Richtung Wulkenzin kommend in Fahrtrichtung Penzlin. Der besagte Radweg kreuzt im weiteren Verlauf die bevorrechtigte Dorfstraße innerhalb der Ortschaft. Beim Überqueren der Dorfstraße beachtete die Radfahrerin nicht den vorfahrtberechtigten Fahrer eines Transporters, welcher die Dorfstraße in Richtung Bundesstraße 192 fuhr. Der Fahrer leitetet eine sofortige Gefahrenbremsung ein, konnte aber einen Frontalzusammenstoß mit der Jugendlichen nicht mehr verhindern. Die Radfahrerin, die ohne Helm und mit sogenannten In-Ear-Kopfhörern unterwegs war, erlitt durch den Unfall schwere Kopfverletzungen und musste mittels Rettungswagen ins Klinikum nach Neubrandenburg verbracht werden. Der entstandene Gesamtschaden wird auf ca. 1.200EUR geschätzt.
Die Polizei warnt erneut vor der Benutzung sogenannter In-Ear-Kopfhörer im öffentlichen Straßenverkehr. Die generelle Nutzung solcher Geräte ist nicht verboten, dennoch darf die Nutzung nur erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass das Gehör dabei nicht eingeschränkt wird.
Inwiefern in hiesigem Sachverhalt eine Ablenkung/ Beeinträchtigung durch die Benutzung der Kopfhörer eine Rolle gespielt hat, ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.