Wir bekommen tagtäglich Informationen über aktuelle Themen aus den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Auch die Ministerien von Mecklenburg-Vorpommern liefern uns Pressemitteilungen aus Schwerin, die wir teils zu News verarbeiten. Bei der Headline der jüngsten Pressemittteilung aus dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unter dem Titel: „Erhärteter Verdacht auf Erstfund eines Quarantäneschädlings in Warnemünde“ mussten wir zugegeben erst schmunzelt und uns per Selbststudium neues Wissen aneignen. Ein „Quarantäneschädling“ ist keiner, der aufgrund coronabedingter Isolierung dem wirtschaftlichen Erfolg schmälert. Hier die Pressemitteilung:
Bei Baumpflegearbeiten auf einem Privatgrundstück sind in Warnemünde verdächtige Ausbohrlöcher in einer Birke bemerkt worden. Entsprechende Fotos wurden an die zuständige Behörde, den Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock, weitergeleitet. Die Symptome ließen sich keinem heimischen Insekt zuordnen. Die Experten des Amtes stuften das Gesehene als verdächtig für einen Befall durch Anoplophora glabripennis, den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), ein.
Der Käfer ist als ein sogenannter „primärerer Unionsquarantäneschädling“ eingestuft. Er besiedelt völlig gesunde Bäume und bringt sie rasch zum Absterben. Zu seinen Wirtspflanzen zählen alle Laubbaumarten, einschließlich Obstgehölze. Er hat das Potential, bei massenhaftem Auftreten Parks und Wälder zu vernichten.
„Dies wäre der erste Nachweis des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Mecklenburg-Vorpommern“, so Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Vorrangig gilt es jetzt herauszufinden, ob die gefundenen Ausbohrlöcher von dem gefährlichen Quarantäneschädling stammen. Daher erfolgte heute die Fällung des Baumes. Das Holz wird auf lebende Stadien wie zum Beispiel Larven des Schaderregers untersucht. Zur sicheren Abklärung nehmen, parallel zu Laboruntersuchungen am Montag, ausgebildete, erfahrene ALB-Spürhunde die Fährte auf, um den Verdacht zu bestätigen und weitere befallene Bäume zu erkennen. Dies ist eine amtlich anerkannte Methode“, so der Minister weiter.
„Eine behördliche Feststellung des Käfers ist mit enormen Konsequenzen verbunden“, erklärt Minister Backhaus. „Bei einem bestätigten Befall müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Käfer zu eliminieren. Diese Maßnahmen sind europarechtlich zwingend vorgeschrieben. In einem Umkreis von 100 m um die Fundstelle herum müssen zur Eindämmung des Befalls alle Laubbäume gefällt werden. In einer 2-km-Zone schließt sich ein mehrjähriges Monitoring an. Ziel ist die Ausrottung des Schadinsekts zum Schutz der heimischen Laubbäume. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegen bei unserem Landesamt, dem LALLF.
Ich bitte unsere Bevölkerung, die Augen offen zu halten: Wenn an einer Holzpalette oder einem Laubbaum ca. 1 cm große kreisrunde Ausbohrlöcher insbesondere in größerer Höhe zu sehen sind oder bis zu 3 cm breite Fraßgänge oder gar bis zu 60 mm große cremeweiße Insektenlarven, dann könnte es sich um einen eingeschleppten Laubholzbockkäfer handeln. In diesen Fällen informieren Sie bitte umgehend den Pflanzenschutzdienst. Für den Menschen ist der ALB glücklicherweise unbedenklich“, so Backhaus.
Hintergrund:
Der Asiatische Laubholzbockkäfer stammt ursprünglich aus Asien und wird überwiegend über Holzpaletten oder –kisten in der Welt verbreitet. Um seiner Verbreitung vorzubeugen, gibt es einen internationalen Standard mit Maßnahmen für die Behandlung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel.