Für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Präsenzpflicht am 20. und 21. Dezember 2021 aufgehoben. Das heißt, die Kinder und Jugendlichen müssen an diesen beiden Tagen nicht den Unterricht besuchen, bekommen aber Aufgaben für diese beiden Unterrichtstage.
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten hat die öffentlichen Schulen darüber bereits in einem entsprechenden Hinweisschreiben informiert.
„Der Präsenzunterricht nach den Weihnachtsferien bleibt das oberste Ziel der Landesregierung. Die beiden Tage ohne Präsenzpflicht vor den Ferien werden sowohl die Lehrkräfte als auch die Gesundheitsämter entlasten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der derzeitigen Situation müssen wir alles tun, um das Infektionsgeschehen in den Schulen gering zu halten und so auch den Präsenzbetrieb an den Schulen nach den Weihnachtsferien zu gewährleisten.“
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 steht eine Notbetreuung in den Schulen zur Verfügung. Die einzelnen Schulen werden den jeweiligen Bedarf einer Notbetreuung bis zum 13. Dezember bei den Erziehungsberechtigten abfragen. Die Schulen sind jedoch angehalten, in dringenden Fällen auch nach diesem Tag einen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. Eltern müssen keinen Nachweis über eine systemrelevante berufliche Tätigkeit vorlegen.
Berufsschülerinnen und -schüler, die eine duale Ausbildung absolvieren und am 20. und/oder 21. Dezember regulär Unterricht in der Berufsschule hätten, erhalten ebenfalls Aufgaben und sind von ihren Ausbildungsbetrieben freizustellen.
Regulär beginnen die Weihnachtsferien in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr am 22. Dezember und enden am 31. Dezember. Erster Schultag für die rund 136.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Land ist Montag, der 03. Januar 2022.