Corona-Verordnung ab dem 27. April 2020
Die ab 27. April geltende Mund-Nasen-Schutzpflicht in MV für Geschäfte, Supermärkte sowie den öffentlichen Personennahverkehr und in Taxis hat auch Auswirkungen auf den Alltag der Polizeibeamten im Dienst.
Bei direkter Nähe zu Versammlungsteilnehmern, wer sich dienstlich in Geschäfte/Supermärkte oder den öffentlichen Personennahverkehr begeben muss oder in sonstigen geschlossenen Räumen in direkten Bürgerkontakt tritt, wird als Polizeibeamten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bürger, die zum Beispiel für Vernehmungen oder zur Anzeigenerstattung in unsere Dienststellen kommen, werden zudem gebeten, die Diensträume mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten. Wer selbst keinen dabei hat, soll vor Betreten der Dienststelle eine Schutzmaske durch einen Beamten ausgehändigt bekommen. Damit geht es um den gegenseitigen Schutzgedanken: Der Beamte schützt den Bürger und der Bürger schützt den Beamten.