Die Einsatzkräfte der Landespolizei stellen sich auch in diesem Jahr zu Silvester auf viel Arbeit ein.
"Trotz striktem Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Ansammlungs- und Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen werden die Kolleginnen und Kollegen der Polizeireviere bei uns im Land mit starken Schichten im Dienst sein und von der Bereitschaftspolizei unterstützt. Sie werden das Wohl der Menschen bei uns im Land gerade auch in der Silvesternacht schützen. Sie sind darauf eingerichtet, die Einhaltung der Corona-Landesverordnung zu kontrollieren und insbesondere in der Silvesternacht die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin. Die Polizei werde mit den Vertretern der kommunalen Ordnungsbehörden konsequent gegen die Missachtung behördlicher Auflagen vorgehen.
„So sind laut Corona-Landesverordnung auf von den Kommunen bestimmten öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen nur Feuerwerke der Kategorie F1 erlaubt – das sind Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind“, klärt Christian Pegel auf. Wer gegen die Landesverordnung und das kommunale Verbot verstoße, müsse mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.
Trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten, das neue Jahr laut und leuchtend zu begrüßen, rechnen Polizei und Feuerwehr auch in diesem mit Bränden und Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungen, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik verursacht werden.
„Silvester vor einem Jahr haben Feuerwerkskörper bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Gebäude und Fahrzeuge beschädigt sowie Kleider, Müll-, Wertstoffcontainer und Briefkästen zerstört. Wir alle wissen, dass unsachgemäße Handhabung auch zu schweren Verletzungen führen kann. Ich appelliere an jeden, der auf das Abfeuern seiner Silvesterrakete – von seinem privaten Grundstück – nicht verzichten mag: Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Feuerwerksverpackungen und achten Sie darauf, sich und andere Menschen in Ihrem Umfeld nicht zu gefährden“, so Christian Pegel.
„Wenn Sie ältere Feuerwerkskörper zünden wollen, achten Sie bitte darauf, ob diese ein Haltbarkeitsdatum haben. Wenn nicht – das dürfte die Regel sein – sollten Sie besser auf ein Abbrennen verzichten, wenn die Feuerwerkskörper schon reichlich alt wirken und Sie über ihre bisherige Lagerung nichts wissen“, rät der Innenminister und verweist dazu auf die Tipps der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Christian Pegel bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen Einsatzkräften, die zum Jahreswechsel im Dienst sind: „Auch die Kolleginnen und Kollegen der Polizei haben Familie und Freunde, mit denen sie gern den Jahreswechsel feiern würden. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz für das Gemeinwohl – nicht nur zu Silvester – und wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und vor allem sicheren und gesunden Rutsch ins neue Jahr.“
Hinweise für den sicheren Umgang mit Feuerwerk
- Verwenden Sie auch in der Kategorie F1 nur zweifelsfrei geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Feuerwerkskörper (CE-Kennzeichnung)
- Das Mindestalter für Gegenstände der „ungefährlichsten“ Kategorie F1 beträgt 12 Jahre
- Zünden Sie Pyrotechnik, die für die Verwendung im Freien bestimmt ist, nicht in geschlossenen Räumen oder in der Nähe von offenen Fenstern
- Werfen Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände
- Finger weg von Pyrotechnik ohne eindeutige Herkunft und CE-Kennzeichnung: Sie sind nicht nur Illegal, sondern können im schlimmsten Fall tödlich enden. Nicht geprüftes und somit nicht in Deutschland zugelassenes Feuerwerk ist grundsätzlich verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro