Das Parken in Waren (Müritz) soll ab dem kommenden Jahr teurer werden. Sowohl für die Parkautomaten, als auch die vermieteten Parkflächen und Anwohnerparkausweise will die Stadt Waren (Müritz) ab dem 01.01.2025 mehr Geld von den Autofahrern, Bussen und sonstigen parkenden Fahrzeugen kassieren. Hintergrund ist die kommende Umsatzsteuerpflicht für Kommunen. Den Beschluss müssen die Stadtvertreter noch absegnen.
Für die Einwohner mit Bewohnerparkausweisen bedeutet das, dass die bisherige die Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen nach der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Höhe von max. 30,70 Euro erhöht werden sollen. Die Höhe der Gebühr für Bewohnerparkausweise in Waren (Müritz) wurde seit 1991 gleich gelassen. Das soll sich nun drastisch ändern. Mit Einfügung des § 6a Abs. 5a in das Straßenverkehrsgesetz, hat der Bundesgesetzgeber den Ländern am 12.07.2021 die Möglichkeit eingeräumt, hierfür Gebühren nach Landesrecht zu erheben oder diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung weiter zu übertragen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen der Parkausweise für Bewohner städtischer Wohnungen mit erheblichem Parkraummangel (BGebErmLVO) am 11.10.2022 die Ermächtigung auf die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Bei der Festlegung der Gebührenhöhe will sich die Stadtverwaltung Waren (Müritz) an vergleichbare Mietparkplätzen orientieren. Um die Steigerung im Vergleich zur bisherigen Gebührenhöhe abzufedern, soll die Gebühr wie folgt gestaffelt ansteigen. Mit in Kraft treten der Gebührenordnung soll der Bewohnerparkausweis monatlich 10 Euro, also 120 Euro im Jahr kosten. Ab dem 01.07.2025 wird diese Gebühr verdoppelt. Zum 01.01.207 soll die Monatsgebühr für Bewohnerparkausweise 25 Euro betragen, was 300 Euro im Jahr entsprechen.
Auch das Parken im Bereich von Parkautomaten soll nach Vorstellung der Stadtverwaltung Waren (Müritz) im Soleheilbad wesentlich teurer werden. Grund hierfür, auch für Parkflächen, die künftig der Umsatzsteuerpflicht nicht unterliegen, werden die Gebühren folglich angehoben. Die Parkgebühren werden entsprechend angepasst und die Umsatzsteuer auf die Gebühr angerechnet. Hierdurch soll eine gleichmäßige Nutzung der städtischen Parkflächen beibehalten werden.
Bislang kostet das Parken in der Altstadt von Waren (Müritz) im Bereich von Parkautomaten 60 Cent pro 30 Minuten. Diese Parkgebühr soll fortan 1,50 Euro pro Stunde betragen. Im Bereich der Müritzstraße, Strandstraße, Großen Mauerstraße und dem Bachplatz kostet das Parken aktuell 50 Cent pro halbe Stunde. Diese Parkgebühr soll auf 60 Cent pro 30 Minuten steigen. Auch die übrigen Parkflächen werden durch höhere Parkgebühren beaufschlagt. Der Busparkplatz, aktuell mit 3 Euro pro 30 Minuten, und der Caravanparkplatz am Amtsbrink / Zur Steinmole soll bei einem Euro pro 30 Minuten stabil bleiben.