Der Bundesrat hat gestern einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern gehörte zu den mitantragstellenden Ländern in der Bundesratssitzung. Durch die Länderinitiative wird an die Bundesregierung appelliert, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
„Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung. „Das ist eine große Chance, um angesichts abnehmender Organspenden mehr potentielle Spenderinnen und Spender gewinnen zu können. Organspenden retten Menschenleben“, verdeutlichte Drese.
Mit Einführung einer Widerspruchslösung wäre die Organspende der grundsätzliche Normalfall. „Die Entscheidung bleibe nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese. Praktisch alle europäischen Länder mit hohem Spendeaufkommen haben als Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.
Als weiteren wichtigen Grund zur Änderung des Transplantationsgesetzes sieht Drese die Schaffung von Klarheit. „Der dokumentierte Wille des Verstorbenen entlastet die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen.
In Deutschland stehen rund 8.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2022 gab es bundesweit 869 postmortale Organspenderinnen und Organspender (64 weniger als 2021). Das entspricht 10,3 Organspenderinnen und -spender je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2021 kamen dort auf eine Million Einwohner 46 Organspenderinnen und Organspender, die Organe nach dem Hirntod spendeten.
Drese hofft, dass die Bundesregierung das Thema Einführung der Widerspruchslösung rasch aufgreift, um eine neuerliche Befassung im Bundestag zu erreichen. „Das liegt im großen Interesse der vielen Menschen, die auf ein Spenderorgan warten“, so Drese.
Hintergrund:
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.