Bahn-Fahrplan 2020 Rostock
Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat heute (30.10.2019) entschieden, dass die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) den Regionalbahnverkehr zwischen Rostock, Rügen und Züssow für zwei Jahre ohne Ausschreibung an die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) vergeben darf.
Die VMV wollte im April 2019 den Auftrag für die Linien RE9 Rostock – Sassnitz/Binz und RE10 Rostock – Züssow per Überbrückungsvertrag der ODEG erteilen. Dagegen war der bisherige Betreiber, die DB Regio AG, juristisch vorgegangen mit dem Ziel, dass sie mit der Fortführung der Verkehre beauftragt wird.
„Im Ergebnis der Verhandlung hat das OLG Rostock die Rechtsauffassung des Landes bestätigt. Der Auftrag darf direkt an die ODEG gegeben werden, damit der Verkehr auf der Strecke ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann“, fasst Landesverkehrsminister Christian Pegel das Urteil zusammen und fügt hinzu: „Die Richter vermochten sich auch nicht der Auffassung der DB Regio anzuschließen, wonach die ODEG zur Übernahme des Verkehrs nicht in der Lage sei.“
Die VMV werde nun den Zweijahresauftrag für die Bahnverkehre zwischen Rostock, Stralsund und Sassnitz sowie in Richtung Züssow mit der ODEG umsetzen wie geplant. Christian Pegel betonte: „Es bleibt dabei: Für die Kundinnen und Kunden auf unserer Bahnlinie zwischen Rostock, Stralsund und Sassnitz bzw. Züssow ändert sich nichts – wir fahren weiter!“
Der Fahrplan für die Linien RE9 und RE10 für das kommende Fahrplanjahr steht bereits in den digitalen Medien zum Abruf bereit. Alle Fahrkarten behalten ihre Gültigkeit.
DB Regio bedient weiterhin Rostock-Hamburg
Bereits gestern (29. Oktober 2019) hat die VMV der DB Regio AG den Auftrag für die Fortführung des Regionalbahnverkehrs zwischen Rostock, Schwerin und Hamburg ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 erteilt.
Der seit Dezember 2007 bestehende Verkehrsvertrag auch für diese Teilstrecke „West“ im Teilnetz Ostseeküste läuft im Dezember 2019 aus. Eine reguläre Ausschreibung und Vergabe zu diesem Termin waren u.a. aufgrund von zu langen bestehenden Unklarheiten bei der Zuweisung von Geld durch den Bund und geänderten Planungen im Fernverkehr nicht möglich. „Hier bestand erst Ende 2018 Planungssicherheit – zu spät für eine fristgerechte Ausschreibung zum Dezember 2019. Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren beauftragte das Land daher per Überbrückungsvertrag ohne Ausschreibung den bisherigen Betreiber mit der Fortführung der Linie RE1. Ein entsprechendes Angebot hatte die DB Regio AG dem Land unterbreitet. Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haben dieser Beauftragung zugestimmt“, so Christian Pegel.
Das Vergaberecht sieht für den Nahverkehr grundsätzlich die Vergabe im Wettbewerb vor. Nur im Ausnahmefall kommt eine Direktvergabe in Betracht, wenn ansonsten die Unterbrechung des Verkehrs droht. Diese Situation bestand für die RE1 Rostock – Schwerin – Hamburg.