Vereinfachte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Mit Paragrafen beschäftigen sich die meisten erst, wenn sie sich Mitten in einem Konflikt befinden. So ist es auch beim Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs. Der § 219a beinhaltet die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ und dieser soll jetzt etwas entspannt werden und Schwangere ermöglichen, einfacher an Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bekommen.
Ganz gleich, aus welchem Grund sich Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden wollen oder entscheiden müssen, für die Schwangeren ist dies in der Regel eine Krisensituation, die Feingefühl und Informationen bedarf. Ärzte haben es aber durch die Regelung des Paragrafen 219a schwer, ihrer Aufklärungspflicht gegenüber den Patientinnen im vollen Maße nachzukommen. Denn, wenn Ärzte „eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so die Gesetzeslage des § 219a.
Daraus ergab sich eine bundesweit eine aufgeheizte Debatte, die nun scheinbar gelegt ist. Der § 219a soll nun einen Zusatz erhalten, der Ärzten erlaubt, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.
Zusatzinformationen und ausführliche Beratungen bieten zudem die Schwangerschaftsberatungsstellen in der Müritzregion. Die Beratungen können kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Berater und Beraterin sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- DRK-Schwangerschaftsberatungsstelle, Weinbergstraße 19a in 17192 Waren (Müritz) Telefon: 03991 18210
- Schwangerschaftsberatung Diakonie, Hohe Straße 16 in 17207 Röbel/Müritz Telefon: 03 99 31/5 53 41
Die allgemeine Schwangerschaftsberatung umfasst:
- die soziale Beratung (Mutterschutz, Elternzeit, Familien-, Arbeits- und Kindschaftsrecht)
- die Beantragung von Leistungen bei der Bundesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind"
- Beratung rund um die Sexualität & Verhütung
- Informationen zur Geburten- und Hebammenhilfe
- Unterstützung bei Fragen und Problemen während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Informationen zu Kursangeboten, Kinderbetreuung und Möglichkeiten in der Elternzeit
Die Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:
- die ergebnisoffene Pflichtberatung nach § 219 StGB
- medizinische, soziale und juristische Information
- Hilfe zur eigenständigen Entscheidungsfindung im Konflikt
- Adoptionsberatung
- Beratung und Begleitung vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch
- die Ausstellung der Beratungsbescheinigung