Zugangsbeschränkungen und Einlasskontrollen verordnet
Ostern steht vor der Tür und damit dürfte auch der traditionelle Ansturm auf die Supermärkte nicht mehr lange auf sich warten lassen. Dabei sollten Kunden sich auf die neuen Regeln in den Verkaufsstellen einstellen, die durch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern verordnet wurde. So müssen Kunden, egal wie wenige sie auch einkaufen wollen, einen Einkaufskorb schieben und mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen einhalten. Weiterhin wird ein Zugangsbeschränkungen und Einlasskontrollen an den Verkaufsstellen geben.
Lediglich ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf Einlass gewährt werden. Darüber hinaus müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verstärkt werden. Statt Werbedurchsagen wird es fortan Hinweise zu Schutzmaßnahmen über die Lautsprecher geben. Die Landesregierung empfiehlt die bargeldlose Bezahlung.
Es dürfen nur noch Verkaufsstellen öffnen, die diesen Richtlinien entsprechen. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, der Großhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tabak- und Genusswaren, Tierbedarfsmärkte und Blumenläden sind derzeit von den Schließungen der Verkaufseinrichtungen ausgenommen. Geschlossen bleiben Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios und Tattoo-Studio. Physiotherapiepraxen, Ergotherapie, Logopädie und Podologie bleiben für medizinisch notwendig Behandlungen geöffnet.