Neue Grundsteuerbescheide in Waren (Müritz)
Information aus der Müritzer Steuerabteilung zur Grundsteuerreform 2025
Die Grundsteuerreform, die vom Bundestag beschlossen wurde, tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Alle Grundstückseigentümer waren aufgefordert, die erforderlichen Daten für die Berechnung der neuen Grundsteuer an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Das Finanzamt Waren (Müritz) hat die Bewertung der Grundstücke gemäß dem Bundesmodell nach dem Bewertungsgesetz vorgenommen bzw. führt diese durch. Grundstückseigentümer erhielten daraufhin vom Warener Finanzamt sowohl einen Grundsteuerwertbescheid als auch einen Grundsteuermessbescheid. Diese Berechnungen basieren auf verschiedenen Faktoren, darunter Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Mietniveau (Nettokaltmiete), Gebäudefläche und Gebäudealter.
Die neu erstellten Bescheide des Finanzamtes dienen der Stadt Waren (Müritz) ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Bisherige Dauerbescheide für die Grundsteuer verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit.
Was bedeutet die Grundsteuerreform für Grundstückseigentümer in Waren (Müritz)?
Die Reform führt dazu, dass alle Grundsteuerwerte im Stadtgebiet Waren (Müritz) sowie in den zugehörigen Ortsteilen neu berechnet werden. Dadurch kann es bei gleichbleibendem Hebesatz zu Veränderungen kommen: Einige Steuerpflichtige werden künftig höhere Beträge zahlen müssen, während andere entlastet werden.
Zudem erfolgt ab 2025 die Besteuerung ausschließlich auf Eigentümerbasis. Das bedeutet, dass Gebäude auf fremdem Grund und Boden künftig nicht mehr separat besteuert werden. Auch bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) wird von der Nutzer- auf die Eigentümerbesteuerung umgestellt. Verpachtete Flächen sind demnach vom Eigentümer zu versteuern.
Für das Jahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erstellt und Anfang Januar 2025 durch die Steuerabteilung der Stadt Waren (Müritz) versandt.
Wichtige Hinweise für Grundstückseigentümer in Waren (Müritz) und den Ortsteilen des Soleheilbades:
-
Bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides bitten wir Sie, bestehende Daueraufträge bei Banken oder Sparkassen zu löschen und keine Überweisungen vorab vorzunehmen.
-
SEPA-Lastschriftmandate bei der Stadt Waren (Müritz) bleiben unverändert bestehen.
Einsprüche und Abgabenbescheide:
Falls Sie beim Finanzamt Einspruch gegen Ihren Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, erhalten Sie möglicherweise trotzdem einen Abgabenbescheid von der Stadt Waren (Müritz). Ein erneuter Widerspruch ist nicht erforderlich, solange der Messbetrag des Finanzamtes mit dem Wert auf dem Bescheid der Stadt übereinstimmt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Einsprüche durch das Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ein ggf. geänderter Bescheid wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.