72 Frauen und 203 Männer beginnen Polizeiausbildung
In der Stadthalle in Rostock sind heute 72 Frauen und 203 Männer als Nachwuchspolizisten von Innenminister Lorenz Caffier vereidigt worden. Sie gehören dem aktuellen Ausbildungsjahrgang der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow an und sind mit dem heute abgelegten Diensteid offiziell in die Reihen der Landespolizei aufgenommen worden.
Den Diensteid legten auch drei ehemalige Feldjägerwebel der Bundeswehr sowie ein Polizeibeamter aus Polen ab, die Anfang Oktober in den Dienst der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingestellt wurden.
„Der Polizistenberuf ist fordernd, anstrengend und mitunter auch gefährlich. Aber er ist und bleibt auch einer der schönsten Berufe, den man sich vorstellen kann“, sagte Innenminister Lorenz Caffier zu den Anwärterinnen und Anwärtern und ergänzt: „Aus Sicht der Landespolizei bringen Sie alle Voraussetzungen dafür mit, ein guter Polizist zu werden. Der Polizeiberuf ist rechtlich, fachlich, körperlich und psychisch fordernd. Dem müssen wir schon im Bewerbungsverfahren Rechnung tragen. Und auch in Zeiten, in denen wir dringend Nachwuchs brauchen, werde ich die Anforderungen, um Polizistin oder Polizist sein zu können, nicht absenken.“
Die heute vereidigten Anwärterinnen und Anwärter haben sich gegen 1.817 Frauen und Männer, die sich für die Ausbildung bzw. das Studium bei der Landespolizei beworben hatten, durchgesetzt. Es ist der stärkste Einstellungsjahrgang seit jeher.
Inzwischen bildet das Land wieder mehr Nachwuchs aus. Bis 2021 soll die Zahl der Stellen für Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 6.050 steigen.
Mit ihrem Diensteid bekräftigen die Dienstanfänger, dass sie bereit sind, sich ganz für den Dienst an der Gemeinschaft einzusetzen, auch unter Gefährdung ihrer Gesundheit, oder im Extremfall auch ihres Lebens.
§ 48 Landesbeamtengesetz (LBG) M-V Diensteid
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
(2) Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(3) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter „Ich schwöre“ die Wörter „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Der Beamte hat, sofern gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, zu geloben, dass er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird.