Im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stadt Waren (Müritz) wurde die B192 als Ortsdurchfahrt, außer der Schweriner Damm, in den Nachtstunden zwischen 22 und 5:30 Uhr mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung vom 30 km/h ausgewiesen. Entsprechende Lärmmessungen zeigen eine Verringerung des Lärmpegels. Darum bleibt Tempo 30 auch in diesem Jahr noch bestehen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung tagsüber ist nicht ohne Ortsumgehung vorgesehen.
Im Zeitraum vom 02.12.2020 bis 09.12.2020 wurden im Rahmen der Amtshilfe vom Landesamt für Umwelt und Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erneut Lärmmessungen in der Mozartstraße durchgeführt. Die Messungen konzentrierten sich auf die Nachtstunden von 22:30 Uhr bis 5:30 Uhr, um im Ergebnis einer nachfolgenden Vergleichsmessung Aussagen treffen zu können, welcher tatsächliche lärmmindernde Effekt, mit der ab dem 01.01.2021 angeordneten Geschwindigkeitsreduzierung nachts auf Tempo 30 km/h, erzielt wird.
Die Ergebnisse der Lärmmessung hat die Stadt am 14.01.2021 erhalten. Im Vergleich der Messergebnisse vom Dezember 2020 mit den vorliegenden Daten aus 2015 und 2016 ist festzustellen, dass der Lärmpegel 1-2 dB(A) unter den Ergebnissen der Vorjahre lag. Dies kann u.a. auf die deutlich reduzierte Verkehrsbelastung im Messzeitraum Dezember 2020, auf Grund der Corona-Beschränkungen, zurückgeführt werden. Die Vergleichsmessung nach der Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurde bereits im Zeitraum vom 24.02. bis 03.03.2021 bei ähnlichen Bedingungen hinsichtlich der Reisebeschränkungen und der Verkehrsbelastung der B 192 durchgeführt.
Die Ergebnisse hat die Verwaltung am 08.06.2021 erhalten. Wie bereits im Lärmaktionsplan der Stadt Waren (Müritz) beschrieben, führt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu einer Pegelminderung von ca. 3 dB(A). Der Vergleich beider durch das LUNG M-V durchgeführten Messreihen zeigt eine Pegelminderung von ca. 2 dB(A) durch die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts für alle Kfz. Obwohl die Messungen mit Unsicherheiten behaftet sind (ungesteuerte Messung, Erfassung aller Fremdgeräusche) kann tendenziell die lärmmindernde Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung bestätigt werden.
Zu beachten ist, dass bei einer besseren Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung eine weitere Reduzierung des Schallpegels möglich ist.