Sozialministerin Stefanie Drese zeigt sich erfreut über die Entwicklung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Ende des vergangenen Jahres unterstützten etwa 1530 registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer Pflegebedürftige im Land. „Die kontinuierlich steigende Zahl der Engagierten zeigt, wie sehr dieses Angebot genutzt und auch benötigt wird“, betonte Drese.
Mit dem seit Ende 2019 in Mecklenburg-Vorpommern eingeführten, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten.
Die Unterstützungsleistungen der Nachbarschaftshilfe sind auf ausgewählte Leistungen begrenzt und darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Drese: „Die Nachbarschaftshelferinnen und Helfer leisten dabei mehr, als nur Unterstützung bei alltäglich anfallenden Aufgaben. Denn ihre Tätigkeit vor Ort stärkt auch die soziale Einbindung der Pflegebedürftigen und knüpft feste Hilfsnetzwerke in der Nachbarschaft.“
Drese machte zudem deutlich, dass die Nachbarschaftshilfe auch für pflegende Angehörige im Land eine wichtige Entlastung bedeute. Die aktuelle Pflegestatistik zeige, dass fast 90.000 pflegebedürftige Menschen in MV zu Hause, meist von Angehörigen, betreut werden.
Die Mithilfe der Nachbarschaftshelferinnen und -Helfer können Pflegebedürftige über den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse abrechnen. Dieser beträgt monatlich 125 Euro und steht jeder pflegebedürftigen Person mit den Pflegegraden 1 bis 5 im häuslichen Bereich zu.
Voraussetzung für Interessierte ist die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die landesweit 19 Pflegestützpunkte koordinieren die benötigten Schulungen und beraten die interessierten Ehrenamtler sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe.