MV fordert Corona-Soforthilfe zurück
Frist endet für Abgabe der Unterlagen zur Corona-Soforthilfe
Nach mehrfacher Verlängerung läuft am 30. September 2024 die finale Frist für die Abgabe der Unterlagen zur Corona-Soforthilfe ab. In Mecklenburg-Vorpommern haben rund 10.000 Empfänger der aus Steuergeld finanzierten Soforthilfe trotz diverser Erinnerungen nicht auf die entsprechenden Schreiben reagiert. Sie werden in den kommenden Wochen einen Rückforderungsbescheid über die gesamte Höhe der gewährten Hilfe zusätzlich Zinsen erhalten.
Dazu erklärt Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit der Corona-Soforthilfe wurde rund 36.000 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schnell und unbürokratisch geholfen. Fast 323 Millionen Euro wurden an die Antragsteller ausgezahlt. Von Anfang an war dabei klar kommuniziert: Wer diese Unterstützung aus Steuergeld erhält, muss zeigen, dass das Geld zur Deckung einer Liquiditätslücke gebraucht wird. Geld, das nicht benötigt wurde, muss zurückgezahlt werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Diejenigen, die sich vier Jahre später noch immer nicht erklärt haben und die Schreiben des Landesförderinstituts bis jetzt ignoriert haben, haben jetzt nur noch wenige Tage Zeit.“
Die Corona-Soforthilfe war die erste staatliche Unterstützung unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie im März 2020 und diente der Schließung von akuten Liquiditätslücken. Diese drohten, weil die Einnahmen aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder Schließung nicht mehr zur Deckung der fortlaufenden Kosten wie Mieten oder Leasingraten ausgereicht haben. Die Höhe der Unterstützung richtete sich nach dem vom Antragsteller geschätzten Umfang der voraussichtlichen Liquiditätslücke. Soweit die Hilfen tatsächlich zur Deckung dieser gebraucht wurden, müssen sie nicht zurückgezahlt werden.