Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober 2022.
„Unsere Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.
„Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Drese.
Diese umfassen zum 1. Oktober eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.
Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.
Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.
Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“
Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.10.2022
Maskenpflicht in Bus und Bahn
- Im Nahverkehr (FFP2 oder medizinische Maske)
- Im Fernverkehr (FFP2, für Kinder (6-13 Jahre) auch med. Masken möglich)
- Ausnahmen u.a. für Kinder unter 6 Jahren, aus medizinischen Gründen mit ärztlichem Attest, beim Verzehr von Speisen und Getränken
Gesundheitswesen
- FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens für Besucher und Besucherinnen und Patientinnen und Patienten. Für Kinder (6-13 Jahre) auch med. Masken möglich
- Ausnahmen, wenn die medizinische Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, für Patientinnen und Patienten in den eigenen Räumlichkeiten, für Kinder unter 6 Jahren und für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können
Testpflicht
- Für den Zutritt in Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen
- Ausnahmen durch die LVO für vollständig Geimpfte und Genesene. Zusätzlich Ausnahmen für Personen, die in den jeweiligen
- Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden; notwendige Begleitpersonen; Personen, die sich nur vorübergehend in der Einrichtung aufhalten und keinen unmittelbaren Kontakt zu den behandelten, betreuten und gepflegten Personen haben; Kinder unter 7 Jahren
Weitere Maßnahmen
- Das Land kann bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen (z.B. Maskenpflicht in Innenräumen). Dies ist momentan nicht notwendig.