Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.100 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 7.000 mehr als im Dezember 2019. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,9 Prozent. „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Das sehen wir gerade jetzt - die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen weiterhin stark. Bund und Land haben gemeinsam Programme auf den Weg gebracht, um Unternehmen, Solo-Selbstständige und Mitarbeiter zu unterstützen, bestmöglich durch die Zeit zu kommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Im Vergleich zum Vormonat November ist die Arbeitslosigkeit um 5 Prozent (3.100 Menschen) gestiegen.
Kurzarbeitergeld, Neustart-Prämie und Förderprogramm Ausbildungsfortsetzung als Unterstützung für Unternehmen und Mitarbeiter
Im Dezember haben 1.700 Betriebe für 14.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 wurden damit von insgesamt 23.700 Betrieben Kurzarbeit für 231.100 Beschäftigte angezeigt. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen. Die seit März 2020 eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, beispielsweise die Erhöhung der Kurzarbeitergeldsätze – für die wir uns als Land auch massiv eingesetzt haben – oder die erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeiten, wären eigentlich Ende 2020 ausgelaufen. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. „Durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes konnten bisher viele Entlassungen vermieden werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern mit dem MV-Schutzfond weitere Impulse gesetzt, um den Folgen der Corona-Pandemie arbeitsmarktpolitisch entgegen zu steuern. Zu nennen sind insbesondere die Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit, das Unterstützungsprogramm für ausländische Berufspendler sowie das Förderprogramm Ausbildungsfortsetzung“, sagte Glawe.
Angesichts der Unsicherheit, der sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten gegenüber sehen, wurde vom Bund mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz eine Fortschreibung der erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit über das Jahr 2020 hinaus beschlossen. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden ebenfalls bis 31. Dezember 2021 verlängert und es werden Anreize geschaffen, Zeiten von Kurzarbeit für Qualifizierungen zu nutzen.
Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sinkt
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Daten aus Oktober 2020) ist um Vorjahresvergleich um 3.300 (0,6 Prozent) auf 582.100 gesunken. Im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.100) und im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+900) sind neue Arbeitsplätze entstanden. In der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im Verarbeitenden Gewerbe (-1.200) sowie im Handel und im Bereich Verkehr/Logistik (jeweils -600) gingen Arbeitsplätze verloren. Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe verwies auf das Winter-Stabilisierungsprogram für Wirtschaft und Arbeit in MV: „Wir haben einen Instrumentenkasten mit vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, um gemeinsam mit dem Bund Unternehmen und Mitarbeiter bestmöglich durch die Zeit der Corona-Pandemie zu bringen.“ Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit gibt es Möglichkeiten der Unterstützung. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.