Polizei und Ärzte raten vom Fahrzeugführen ab
Am 27.09.2016 hat das Gesundheitsamt bei der Polizei in Waren angerufen und um Unterstützung gebeten, da ein lebensälterer Mann weiterhin mit seinem Fahrzeug fahren will, obwohl im Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wurde, dass er nicht mehr zum Führen eine Fahrzeugs geeignet ist . Als die Beamten des Polizeihauptrevieres Waren beim Gesundheitsamt eintrafen, wurde ihnen zunächst der Sachverhalt geschildert. Den Ursprung der Überprüfung der Fahrtauglichkeit legten zwei Beamte des Polizeihauptreviers Waren im August im Rahmen ihrer Streifentätigkeit: Am 17.08.2016 gegen 11:20 Uhr befuhren die Beamten im Rahmen der Streifentätigkeit die L205 von Waren in Richtung Jabel. Auf dem außerörtlichen Abschnitt hinter Warenshof fiel den Beamten ein ohne triftigen Grund sehr langsam fahrender PKW auf, der bereits eine Fahrzeugschlange hinter sich gebildet hatte, da in diesem Bereich der L 205 Überholverbot herrscht.
Bei erlaubten 80 km/h fuhr das Fahrzeug ohne triftigen Grund ca. 40 km/h. Zudem war eine unsichere Fahrweise in Kurven erkennbar. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug und den Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Hierzu überholten sie den PKW hinter dem Bahnübergang Schwenzin und setzten das hintere Signal: ´POLIZEI BITTE FOLGEN´. Die Beamten fuhren nun in eine Feldeinfahrt, um dort die Kontrolle durchzuführen. Der o. g. PKW folgte nicht den Anhaltezeichen der Polizei und fuhr weiter in Richtung Jabel. Die Beamten fuhren ebenfalls weiter, überholten erneut und setzten vor der Einmündung nach Grabowhöfe das blaue Signallicht und das hintere Signal: ´POLIZEI BITTE FOLGEN´. Zudem wiesen sie den Fahrzeugführer mit Handzeichen an, in die Einmündung nach Grabowhöfe zu fahren. Kurz hinter dem Einmündungsbereich konnte die Verkehrskontrolle durchgeführt werden. Fahrzeugführer war ein 86-Jähriger Warener, der sich nach eigenen Angaben verfahren hatte und mit der Verkehrssituation überfordert gewesen sei. Er wollte eigentlich nach Hause fahren. Mehrere Zeugen schilderten, dass der 86-Jährige bereits in Waren aufgefallen sei, da er z.B. bei beiden Kreisverkehren an der Herrenseebrücke in Waren nach links (entgegengesetzt) in den Kreisverkehr eingefahren ist. Die Beamten erläuterten daraufhin dem 86-Jährigen, dass ihm die Weiterfahrt untersagt wird, um eine mögliche Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs zu verhindern. Im Einvernehmen wurde er durch die Beamten nach Hause gefahren und sein Fahrzeug nachgeführt. Anschließend fertigten die Beamten eine Meldung zur Prüfung der Fahrtauglichkeit des 86-Jährigen an die Führerscheinstelle.
In Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass bereits Anzeichen von Demenz und Orientierungslosigkeit vorliegen. Somit hatte die Führerscheinstelle in Zusammenwirken mit dem Gesundheitsamt das Ziel, die Entziehung der Fahrerlaubnis des Wareners zu erwirken. Gegen diese Maßnahme wollte er sich aber wehren. Der 86-Jährige wollte zunächst nicht einsehen, dass er nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch eine erhebliche Gefahr für andere Fahrzeugteilnehmer darstellt. Erst nach mehreren intensiven Gesprächen in Zusammenwirken des Hausarztes, des Gesundheitsamtes und der Führerscheinstelle gab der 86-Jährige am 27.09.2016 seinen Fahrzeugschlüssel und seinen Führerschein freiwillig heraus. Die Polizeibeamten haben ihn im Anschluss nach Hause gefahren. Wenn die Beamten der Polizei während der Streifentätigkeit oder auch im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallaufnahme feststellen, dass die Fahrtauglichkeit eines Fahrzeugführers eingeschränkt ist oder gar angezweifelt wird, so benachrichtigen sie die Führerscheinstelle. Die Führerscheinstelle hört den Betroffenen zunächst an und teilt ihm mit, dass sie eine Vorstellung beim Amtsarzt anstreben. Beim Amtsarzt erfolgt dann eine physische und psychische Untersuchung, ob die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges noch gegeben ist. Im Ergebnis dessen entscheidet der Arzt, ob die Person den Führerschein abgeben muss oder den Führerschein in Gänze oder nur unter Auflagen behalten darf. Dieses Ergebnis wird dem Betroffenen ausgehändigt, da es auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht nicht direkt an die Führerscheinstelle übermittelt werden darf. Die Betroffenen übermitteln dann das Ergebnis der Führerscheinstelle. Im vorliegenden Fall hat der 86-Jährige nach intensiven Gesprächen doch eingesehen, dass es besser ist, wenn er in Zukunft kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führt. Er hat seine Fahrerlaubnis und die Fahrzeugschlüssel freiwillig abgegeben.