Maßnahmen wegen der Corona-Krise bis 20.04.2020
Um der erhöhten Risikolage sowie dem Schutz von Kunden und Mitarbeitern Rechnung zu tragen, wird es mit sofortiger Wirkung eine Reihe von Anpassungen im Geschäftsbetrieb der Müritz-Sparkasse geben. Die Öffnungszeiten der Hauptgeschäftsstelle Waren (Müritz) sowie der Geschäftsstellen Röbel/Müritz, Malchow als auch Penzlin werden vorübergehend geändert.
Die genannten Geschäftsstellen der Müritz-Sparkasse sind zu folgenden Zeiten für den Kassenverkehr geöffnet: Montag, Mittwoch und Freitag 08.30-12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 15.00-18.00 Uhr.
Bitte folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort und halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ausreichend Abstand zu anderen Kunden und Mitarbeitern. Die Geschäftsstellen der Müritz-Sparkasse auf dem Warener Papenberg, in Waren/West sowie in Rechlin werden für den Kassenverkehr geschlossen. Die Geschäftsstellen Hohen-Wangelin, Möllenhagen sowie Wredenhagen sind weiterhin zu den bekannten Zeiten geöffnet. Hier findet nur Kassenverkehr statt. Die SB-Technik (Geldausgabeautomaten, Einzahlungsautomaten, SB-Terminals, Kontoauszugsdrucker) steht Ihnen an allen bekannten Standorten zur Verfügung. Keine Änderungen gibt es bei den Beratungszeiten. Beratungen bietet die Müritz-Sparkasse für alle Kundinnen und Kunden bis auf Weiteres per Telefon an. Auch der Zugang zu einem Schrankfach ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Mitarbeiter der Müritz-Sparkasse empfehlen, für tägliche Zahlungsvorgänge verstärkt das kontaktlose Bezahlen mit der SparkassenCard, mit einer Kreditkarte oder mittels Smartphones zu nutzen.
Bei Kleinstbeträgen unter 30,00 Euro entfällt zudem die Eingabe der PIN. Damit ist Bezahlen unter besonders hygienischen Bedingungen machbar. Für die Durchführung von Zahlungsaufträgen nutzen Sie das Online-Banking, die SB-Terminals oder werfen Sie entsprechenden Belege in die dafür vorgesehenen Wertbriefkästen bzw. Überweisungsstelen in den Geschäftsstellen ein. Bitte sehen Sie von der persönlichen Abgabe entsprechender Formulare oder Belege ab. Die dargestellten Maßnahmen gelten vom 19.03.2020 vorerst bis zum 20.04.2020. Die Arbeitsfähigkeit innerhalb der Müritz-Sparkasse ist sichergestellt. Die zuverlässige Abwicklung der Geldgeschäfte hat oberste Priorität. „Wir hoffen auf das Verständnis unserer Kundinnen und Kunden“, so die Müritz-Sparkasse.