Penzliner ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung unterwegs
Am 23.06.2020 gegen 13:30 Uhr wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Waren (Müritz) in der Ortslage Penzlin auf einen Motorradfahrer aufmerksam, da an dem Motorrad keine Spiegel vorhanden waren und der Fahrer ohne zu Blinken an einer Kreuzung abbog. Aus diesem Grund entschlossen sich die Beamten zur Kontrolle und schalteten hierzu die Anhaltesignale sowie das Blaulicht ein. Der Fahrer des Motorrades ignorierte dies und flüchtete.
Hinter dem Ortsausgang Penzlin in Richtung Neubrandenburg fuhr der Motorradfahrer von der B 192 nach links auf einen unweit der Fahrbahn, parallel verlaufenden Rad- und Gehweg. Dort fuhr er weiter in Fahrtrichtung Wulkenzin. Die Beamten fuhren mit stetigem Blickkontakt zum flüchtenden Motorradfahrer weiter auf der B 192 Richtung Wulkenzin. Während der Motorradfahrer mit hoher Geschwindigkeit auf dem Radweg fuhr und sich versuchte der Kontrolle zu entziehen, gefährdete er mehrere Radfahrer und Fußgänger, die dort unterwegs waren und ausweichen mussten. Nur einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken, dass niemand verletzt wurde.
In der Ortschaft Wulkenzin fuhr der Motorradfahrer bis auf Höhe der dortigen Tennishalle und anschließend weiter über ein Feld bis zur B 192, um dort auf Höhe des Ortsausganges Wulkenzin wieder auf die Bundesstraße zu fahren. Die Funkstreifenbesatzung erkannte das Vorhaben und stoppte den Funkwagen auf Höhe des Ortsausganges Wulkenzin auf der B 192. Dabei fuhr der Motorradfahrer in den Funkstreifenwagen und stützte. Der Fahrer, ein 51-jähriger Deutscher aus der Region Penzlin, wurde durch den Sturz nicht verletzt und auch die Beamten blieben bei dem Einsatz unverletzt. Am Funkstreifenwagen entstand ein Schaden von 5000 Euro, während das Krad kaum Beschädigungen aufwies.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellte sich dann auch der Grund der Flucht heraus. Das Motorrad vom Typ Yamaha des 51-jährigen war nicht zugelassen, hatte falsche Kennzeichen und der Beschuldigte selbst hatte keine Fahrerlaubnis. Eine Alkoholisierung wurde nicht festgestellt.
Die Ermittlungen gegen den 51-jährigen wurden unter anderem wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wurde das Motorrad beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte vor Ort entlassen.