"Die Allgemeinverfügung vom 01.04.2014, nach der das Befahren des Haussees (einschließlich Luzinkanal) und des Breiten Luzin (einschließlich Lütter See) mit verbrennungsmotorgetriebenen Wasserfahrzeugen (Viertaktmotor) mit schriftlicher Genehmigung befristet bis zum 31.12.2023 gestattet ist, wird nicht verlängert", teilte der Landkreis Mecklenburgische Seeplatte mit.
Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hatte bei Landrat Heiko Kärger die Änderung der „Allgemeinverfügung für das Befahren der Feldberger Seen mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen“ dahingehend beantragt, dass die bis zum 31.12.2023 geltende Gestattungsfrist bis 2030 verlängert wird.
Gemäß Landeswassergesetz M-V ist der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde zuständig für die Erteilung und Änderung von Allgemeinverfügungen zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen. Dabei ist das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Die Feldberger Seen sind nicht schiffbare Gewässer.
Parallel dazu hatte die Landesregierung M-V zu diesem Thema auf eine Anfrage aus dem Landtag unter anderem mit Hinweis auf naturschutzrechtliche Belange geantwortet.
Diese Antwort ist auch in den Entscheidungsprozess einbezogen worden. Letztendlich ergaben sich im Verwaltungsverfahren, das im Landkreis geführt worden ist, keine weiteren Aspekte, die eine Zustimmung zum Antrag der Gemeinde zur Folge gehabt hätten.
Damit dürfen ab 2024 ausschließlich mit einem Elektromotor angetriebene Wasserfahrzeuge die im Naturpark Feldberger Seenlandschaft liegenden Gewässer befahren.
