Für den 27.12.2021 wurden bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mehrere Versammlungen in verschiedenen Städten mit Bezug zur aktuellen Coronapolitik angemeldet.
Zur Absicherung der Versammlungen brachte die Polizeiinspektion Neubrandenburg mit Unterstützung des Landesbereitschaftspolizeiamtes 120 Polizeibeamte zum Einsatz, welche die Montagsspaziergänge in Neubrandenburg, Malchow, Röbel/Müritz und Waren (Müritz) sowie eine nicht angemeldete Versammlung in Neustrelitz begleiteten. Insbesondere in Neubrandenburg kam es aufgrund des Aufzuges zu Straßensperrungen und entsprechenden Einschränkungen im Straßenverkehr.
In Neubrandenburg versammelten sich in der Spitze ca. 2.400 Personen auf dem Marktplatz und schlossen sich gegen 19:20 Uhr einem Aufzug durch die Südstadt und das Katharinenviertel bis zurück zum Marktplatz an. Um 21:10 Uhr wurde die Versammlung durch den Versammlungsleiter für beendet erklärt.
In Röbel/Müritz versammelten sich in der Spitze ca. 300 Teilnehmer und zogen in der Zeit von 18:10 Uhr bis 19:05 Uhr durch die Innenstadt von Röbel/Müritz.
In Malchow versammelten sich gegen 19:00 Uhr ca. 200 Teilnehmer. Der Aufzug bewegte sich vom Neuen Markt in Richtung Rathaus und kehrte gegen 19:55 Uhr zurück zum Neuen Markt, wo die Versammlung beendet wurde.
Eine weitere Versammlung in der Müritzregion fand in Waren (Müritz) statt. In der Spitze kamen dort laut Polizei 450 Teilnehmer zusammen. Der Aufzug bewegte sich in der Zeit von 18:30 Uhr bis 18:55 Uhr vom Neuen Markt entlang des Innenstadtgebietes. Um 19:30 Uhr wurde die Versammlung durch die Versammlungsleiterin für beendet erklärt.
Im Bereich des Marktplatzes in Neustrelitz kam es gegen 19:00 Uhr zu einer Versammlung von ca. 300 Personen. Der Versammlungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte lag hierzu keine Anmeldung vor. Nachdem die eingesetzten Beamten mit den vor Ort befindlichen Personen Kontakt aufnahmen, erklärte sich eine Person bereit, die Versammlungsleitung zu übernehmen. Noch bevor es zu weiteren Absprachen zwischen dem Versammlungsleiter, der Versammlungsbehörde und der Polizei kam, setzte sich ein Teil der Versammlungsteilnehmer zu einem Aufzug in Richtung Hafen in Bewegung. So bewegten sich mehrere aus dem Aufzug gebildete Personengruppen zum Teil unkoordiniert im Stadtgebiet. Seitens der Polizei erfolgte hier stets der Versuch der Kontaktaufnahme zur Kooperation sowie einer polizeilichen Begleitung. Diese wurde mehrheitlich und wiederholt nicht angenommen. Diese Personengruppen kehrten gegen 19:45 Uhr zurück auf den Marktplatz, wo die gesamte Versammlung gegen 20:00 Uhr für beendet erklärt wurde. Im Zuge des Einsatzes wurden durch die eingesetzten Beamten zwei Strafanzeigen aufgenommen, zum einen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, zum anderen wegen einer Beleidigung. Darüber hinaus erfolgten 73 Identitätsfeststellungen zum Zwecke der Fertigung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Nach Rücksprache einer Mitarbeiterin der Versammlungsbehörde erklärte sich der Versammlungsleiter bereit, die Versammlung für den kommenden Montag ordnungsgemäß anzumelden. Die Polizei hofft in diesem Zusammenhang auf weitere Personen, die sich als Ordner zur Verfügung stellen und in Kooperation mit der Versammlungsbehörde und der Polizei für einen störungsfreien Verlauf sorgen können.
Die angemeldeten Versammlungen in Neubrandenburg, Waren (Müritz), Röbel/ Müritz und Malchow verliefen entsprechend der zuvor getroffenen Absprachen zwischen Versammlungsanmeldern, Versammlungsbehörde und Polizei störungsfrei.
Unterdes hat die Landesregierung MV für Mecklenburg-Vorpommern landesweit die Ampelstufe Rot+ ausgerufen. Durch das mit der letzten Verordnungsänderung erfolgte Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot+ nach Stufe Rot gelten seit dem 27.12.2021 bereits folgende Verbote. Der Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende in:
- Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Chöre und Musikensembles
- Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
- Zirkusse
- Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
- Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
- Volksfeste, Spezialmärkte
- Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
- Tanzschulen
- (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
- geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
- tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
- soziokulturelle Zentren
Ab heute gilt zusätzlich das Verbot in den Bereichen: Prostitution, Glücksspiel und Busreisen.