Feuerwehren Röbel/Müritz und Rechlin mussten am 30.12.2019 ausrücken
In den Abendstunden des Vorsilvestertags wurde der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg über Notruf mehrere Feuer gemeldet, welche durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht wurde. So mussten die Feuerwehren in Röbel/Müritz und Rechlin am 30.12.2019 wegen kleinerer Brände ausrücken.
So meldet gegen 19:10 Uhr ein Zeuge, dass in Röbel/Müritz in der Wallpromenade ein Baum brennt. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr bestätigte sich der Sachverhalt. Durch eine unbekannte Person war ein Feuerwerkssatz in den Hohlraum des Baumes gesteckt und entzündet worden. Durch die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Röbel konnte das Feuer aber wieder gelöscht werden. Ein Schaden ist dabei nicht entstanden.
Gegen 19:30 Uhr wurde der Polizei gemeldet, dass in Gransebieth in der Dorfstraße eine Wiese brennt. Auch hier konnte ein Zeuge beobachten, dass durch unbekannte Täter Feuerwerksraketen abgeschossen wurde und diese die Wiese in Brand setzte. Diese brannte auf einer Größe von 200 Quadratmetern. Durch die eingesetzten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus Zarrenthin das Feuer gelöscht werden, bevor es auf ein angrenzendes Wohnhaus übergriff. Die Schadenshöhe ist derzeit unbekannt. Es wurde Anzeige gegen unbekannte wegen fährlässiger Brandstiftung erstattet.
Gegen 20:20 Uhr meldete ein Zeuge, dass in Rechlin in der Inselstraße im Uferbereich des Claassee Schilff brennt. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr war das Feuer bereits selbstständig erloschen. Ein Schaden ist nicht entstanden. Auch hier war der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern Ursache des Feuers.
Gegen 21:20 Uhr kam es in Richtenberg im Uferbereich des Richtenberger Sees ebenfalls zu einem Feuer im Schilffbereich. Dieser brannte auf einer Größe von 20 Quadratmetern. Durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Richtenberg konnte das Feuer wieder gelöscht werden. In der Asche fanden die eingesetzten Polizeibeamte Reste von Feuerwerkskörpern. Der entstandene Sachschaden kann noch nicht benannt werden.
Aus diesem Grund wird seitens der Polizei und Feuerwehr noch einmal ausdrücklich auf den vorsichtigen und verantwortungsvollen Umgang mit pyrotechnischen Silvestererzeugnissen hingewiesen. Ein unsachgemäßer Umgang mit derartigen Erzeugnissen kann neben sachlichen Schäden auch schwere gesundheitliche Schäden bei Menschen hervorrufen.