Während in großen Teilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bald die ersten Lockerungen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz in Kraft treten, müssen sich die Menschen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weiter gedulden. Weil hier die Inzidenz noch nicht seit fünf Tagen ununterbrochen unter 100 liegt, können die vom Land angekündigten und im Bundes-Infektionsschutzgesetz festgelegten Erleichterungen noch nicht in Kraft treten. „Das betrifft uns derzeit beim Schulunterricht und in der Kindertagesförderung“, erklärt der Stellvertretende Landrat Thomas Müller.
„In den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege tritt unser Landkreis ab dem 17. Mai zunächst in die so genannte Schutzphase ein“, so Thomas Müller.
Während der Schutzphase dürfen nur Kinder die Krippe, den Kindergarten oder die Kindertagespflegestelle besuchen, wenn sich mindestens ein Elternteil zweimal pro Woche bzw. sich zwei Elternteile jeweils mindestens einmal in der Woche testen oder testen lassen. Diese Testung soll nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen.
Eltern von Hortkindern sind von der Testpflicht ausgeschlossen. Kinder, die den Hort besuchen, müssen sich im Rahmen des Präsenzunterrichts oder der Notbetreuung in der Schule testen, sodass eine zusätzliche Testung der Eltern für den Besuch des Hortes nicht erforderlich ist.
Während der Schutzphase ist der Besuch der Horte im Landkreis nur für Kinder möglich, die bereits jetzt die Schule im Rahmen des Wechselunterrichts oder die schulische Notbetreuung besuchen dürfen.
„Was nun den Unterricht in unseren Schulen betrifft, gibt es noch einen kleinen Hoffnungsschimmer. Wenn heute Abend, am 12. Mai, die Inzidenz erstmals unter 100 liegt, dann können wir laut den Regelungen der Landesregierung ab Montag, den 17. Mai, in den unteren Klassen in den Präsenzunterricht gehen. Bleibt es heute jedoch bei den ‚magischen 100‘, dann kommen wir mit unserer Inzidenz in die dafür geltende Stufe 2“, betont der Stellvertretende Landrat. „Das heißt, ab dem kommenden Montag (17. Mai) werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 11 in den Wechselunterricht gehen, wenn die Inzidenz heute über 100 liegt. Für die Abschlussklassen gilt dann weiterhin, dass Präsenzunterricht möglich ist“, sagt Thomas Müller. Was den Unterricht an den Musikschulen betrifft, gibt es seitens des Landes leider noch keine Informationen zur Öffnung.
„Ich hoffe sehr, dass wir im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schon bald dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 100 kommen, damit die gestern angekündigten Lockerungen für Schule, Kita, Gastronomie und Einzelhandel bei uns in Kraft treten können.“ Denn auch was die Öffnungen in der Gastronomie und im Einzelhandel betrifft, muss der Landkreis mindestens 5 Tage lang unter diesen Wert 100 kommen, bevor sie möglich werden.
„Die Zahl der Neuinfektionen nimmt zwar stetig aber leider nur sehr langsam ab. Immer wieder sind in unserem Landkreis Familien betroffen, weil beispielsweise Elternteile außerhalb des Landes arbeiten und den Virus sozusagen am Wochenende mit nach Hause bringen“, erklärt der Stellvertretende Landrat. .
Nähere Informationen zu den Testverpflichtungen, die Eltern bei den Kitas und Tagespflegepersonen vorlegen müssen:
Die benannte Testverpflichtung der Eltern kann erfüllt werden durch das Beibringen einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativen Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde. Darüber hinaus ist eine Selbsterklärung der Eltern über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass bei Beschäftigten unter Begleitung die Durchführung eines Schnelltests oder eines Selbsttests veranlasst wurde, möglich.
Ein entsprechendes Formular zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses ist u. a. auf der Internetseite des Landkreises zu finden und wird den Einrichtungsträgern und Kindertagespflegepersonen zur Verfügung gestellt.