Das Sozialministerium und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in den kommenden Jahren unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,718 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.
„Für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land hat die Jugend- und Schulsozialarbeit eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“, so Drese.
Land und Kommunen haben nach Aussage von Drese das gemeinsame Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.
Im Einzelnen erhält der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im kommenden Jahr knapp 604.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und gut 725.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 629.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 759.000 Euro (Schulsozialarbeit).
Insgesamt stellt das Sozialministerium in den kommenden zwei Jahren zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.
Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.