Mit der 28. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat Landrat Heiko Kärger gestern als zuständige Behörde die Maskenpflicht der allgemeinbildenden Schulen unabhängig von der Trägerschaft in den Klassenstufen 5 und höher im Amt Röbel-Müritz und im Amt Stavenhagen ab dem 11. Dezember 2020 zur Pflicht gemacht.
Während des Präsenzunterrichts der allgemeinbildenden Schulen besteht unabhängig von der Trägerschaft in den Klassenstufen 5 und höher die Pflicht, Mund und Nase mit einer Alltagsmaske, einem Schal, einem Tuch o. ä. zu bedecken. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Personen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Die Pflicht gilt nicht während des Sportunterrichts und während der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.
An den allgemeinbildenden Schulen ist die Unterrichtspräsenz der Schülerinnen und Schüler an den Schulstandorten durch die Schulen auf höchstens 50 % der regelanwesenden Schülerinnen und Schüler zu reduzieren. Ausgenommen von der Regelung nach Satz 1 sind Grund- und Förderschulen, die Abschlussklassen 10 der Regionalen Schulen sowie die Klassenstufen 11 und 12 der gymnasialen Oberstufe. Die Schulen entscheiden nach eigener pädagogischer Disposition, welche Jahrgangsstufen in Präsenz- bzw. Distanzunterricht beschult werden oder ob die Unterrichtung in kleineren Kursen erfolgt. Präsenzunterricht und Distanzunterricht sollen für die Schülerinnen und Schüler im Wochenwechsel stattfinden. Von den Regelungen kann im begründeten Einzelfall im Einvernehmen mit dem jeweiligen Schulträger und dem Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abgewichen werden.
Der unter Nr. 3 der 24. Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 geregelte räumliche Geltungsbereich wird um das Gebiet folgender Ämter mit den amtsangehörigen Gemein-den erweitert: a. Amt Röbel-Müritz Altenhof; Bollewick; Buchholz; Bütow; Eldetal; Fincken; Gotthun; Groß Kelle; Kieve; Lärz; Leizen; Melz; Priborn; Rechlin; Stadt Röbel/Müritz; Schwarz; Sietow; Stuer; Südmüritz b. Amt Stavenhagen Bredenfelde; Briggow; Grammentin; Gülzow; Ivenack; Jürgenstorf; Kittendorf; Knorrendorf; Mölln; Ritzerow; Rosenow; Reuterstadt Stavenhagen; Zettemin. Diese Allgemeinverfügung tritt am 11.12.2020 in Kraft.