Leichtere Bauanträgen für einfacheres Bauen
Gesetzesänderungen in Mecklenburg-Vorpommern nach Kritik der Europäischen Kommission
Nach Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern wurden jetzt Baugesetze geändert, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. „Im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung haben sich die Länder mit dem Bund darauf verständigt, eine Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister und Techniker zügig einzuführen. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert. Weitere Anpassungen werden vorgenommen, um unseren Klimazielen und der Energiewende gerecht zu werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel. So werden Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Metern Höhe und bis drei Metern Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern.
Dies schafft Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen. Solarthermie - und Photovoltaikanlagen auf Dächern können infolge verringerter Abstände insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern künftig größer dimensioniert werden. Die Verpflichtung zur Herstellung neuer Stellplätze entfällt, wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wird auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert. Weiterhin soll die Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen durch zweckgebundene Geldbeträge an die Gemeinde abgelöst werden können. „Zusätzlich werden wir die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifizieren. Zusammen mit der Landesbauordnung werden auch entsprechende Änderungen im Architekten- und Ingenieurgesetz und im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz nötig. All das wird dazu beitragen, Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit schneller und einfacher zu gestalten“, zeigt sich Pegel überzeugt.