Die Ausbildung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg soll zukünftig besser und transparenter werden. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bildungsministeriums beschlossen. Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes werden bessere und attraktivere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geschaffen und dafür gesorgt, dass sie für den Weg ihrer berufsbegleitenden Qualifizierung mehr Planungssicherheit erhalten.
„Wir brauchen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Lehrerinnen und Lehrer im Land. Daher ist es nur selbstverständlich, den Beruf auch für diejenigen interessant zu machen, die nicht den klassischen Weg des Lehramtsstudiums eingeschlagen haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die künftigen Lehrerinnen und Lehrer eine hohe Qualifikation haben. Bei der Qualität der Bildung der Schülerinnen und Schüler darf es keine Kompromisse geben.“ Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 waren 1.344 der Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das entspricht einem Anteil von etwa 11 Prozent.
Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdiensts für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte. Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Dieses Beifach kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Diese Möglichkeit birgt großes Innovationspotenzial im Kontext der Inklusion. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.
Als formale Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung festgelegt. Im Gesetzentwurf ist jedoch dafür Sorge getragen worden, dass in Ausnahmefällen auch Personen ohne diese Voraussetzung in den Schuldienst gelangen können, jedoch nur, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.
Ein wichtiger Schritt ist auch die bessere Beratung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg und die Planbarkeit der anstehenden berufsbegleitenden Qualifizierung. Deshalb sollen zukünftig Qualifizierungsvereinbarungen mit ihnen geschlossen werden, in denen Ziele, Wege und Dauer der Qualifizierung festgelegt werden.
In der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist außerdem festgehalten, dass ein in einem EU-Land erworbener Lehramtsabschluss unter bestimmten Voraussetzungen keiner gesonderten Anerkennung bedarf. Damit wird es für das Land besser ermöglicht, qualifizierte Lehrkräfte aus der EU für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern einzustellen. Auch dies ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften.
„Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die wichtige Lehrerausbildung neu aufzustellen. Bei diesem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die bessere Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das ist wichtig, denn wir werden sie in den kommenden Jahren weiterhin brauchen. Umso wichtiger, dass sie gut für ihre wichtige Arbeit in den Schulen qualifiziert werden. Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir bessere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg und machen diesen Schritt attraktiver“, so Martin.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass zwischen dem Land und den Universitäten eine jährliche Aufnahmekapazität für das Lehramtsstudium in Zielvereinbarungen festgelegt wird, die sich schulart- und fächerspezifisch an der Lehrerbedarfsplanung orientiert. Damit wird die bisherige starre gesetzliche Vorgabe durch ein flexibles Instrument ersetzt.
Bereits zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 sind an der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg insgesamt 40 zusätzliche Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für angehende Berufsschullehrkräfte errichtet worden. Und die Universitäten Greifswald und Rostock haben zusammen weitere 125 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für das Grundschullehramt aufgebaut. Das sind mehr als doppelt so viele wie bisher.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Parlament wird sich dann in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.