Landessynodalewahl in Mecklenburg
Wahl des Kirchenparlaments in der Nordkirche
Derzeit läuft die Wahl zur neuen, III. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Die meisten der 156 Mitglieder werden von den Synoden der 13 Kirchenkreise der Nordkirche gewählt. Für die 10 zu wählenden Synodenplätze aus dem Kirchenkreis Mecklenburg haben sich 26 Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen lassen. „Wir haben die Kirchenkreissynode für den Sonnabend (21. September) um 9.30 Uhr nach Güstrow zur Sondertagung einberufen. Zugleich bekamen die Synodalen zu ihrer Information eine Broschüre mit allen Bewerberinnen und Bewerbern zugesandt“, so Präses Dr. Christoph Heydemann.
Präses Dr. Heydemann: Erfreuliche Anzahl an Bewerbern
Nach der persönlichen Vorstellung der Kandidaten in der Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg (Sank-Jürgens-Weg 23) findet die Wahl in getrennten Wahlgängen statt. Präses Dr. Heydemann: „Für die sechs Plätze in der Gruppe der Gemeindesynodalen kandidieren 7 Frauen und 9 Männer, wobei unter den zu Wählenden eine Person unter 27 Jahre alt sein muss. Drei unserer Kandidatinnen und ein Kandidat fallen bereits in diese Alterskategorie.“ Zudem bewerben sich 3 Theologinnen und 3 Theologen um die drei Plätze bei den Pastoren-Synodalen und für den einen Mitarbeitenden-Platz gibt es 4 Bewerber, darunter 3 Mitarbeiterinnen.“ Die Zahl von insgesamt 26 Kandidatinnen und Kandidaten sei erfreulich, weil „meine Mitsynodalen und ich eine echte Auswahl haben“, so der Präses. Besonderheit: Die nordkirchenweit zu bestimmenden Landessynodalen der Dienste und Werke wurden in einer eigenen Wahlversammlung gewählt.
Landessynode trägt Leitung mit
Jedes volljährige Gemeindeglied der Nordkirche kann Mitglied der Landessynode werden. Vorgeschlagen wurden alle Kandidaten mit der Unterstützung von zehn weiteren Gemeindemitgliedern oder von einem Kirchengemeinderat. Die Landessynode ist in der evangelischen Kirche das „Parlament“ der kirchlichen Selbstverwaltung. Synode bedeutet: gemeinsam unterwegs sein – also die nächsten Gestaltungsschritte der Kirche zu gehen.
In der Regel tagt die Landessynode dreimal im Jahr und berät und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landeskirche. So beschließen die Synodalen beispielsweise den Haushalt, erlassen Kirchengesetze und wählen die bischöflichen Personen. Der Landessynode gehören 156 Mitglieder an, darunter mehrheitlich Ehrenamtliche, die nicht in einem kirchlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.
Die Landessynode bildet zusammen mit der Kirchenleitung und der Landesbischöfin bzw. dem Landesbischof die gemeinsame Leitungsebene der Nordkirche, die 2012 aus der Fusion der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Pommerschen Evangelischen Kirche und der Nordelbischen Kirche hervorging.