Zahlreiche Städte und Gemeinden in der Mecklenburgischen Seenplatte erheben für den touristischen Aufenthalt eine Kurabgabe in Form der Kurtaxe. Auch Tagesgäste, die ohne Übernachtungen in den Erholungsorten, Luftkurorten der Müritzregion oder im Soleheilbad Waren (Müritz) besuchen, müssen die Kurtaxe berappen. Ab 01. April 2024 werden die Partnergemeinden von Müritz rundum kooperieren und nur einmalig eine Tagespauschale der Kurabgabe einfordern.
Zuvor mussten beispielsweise Urlauber aus Rechlin oder Röbel/Müritz, die als Tagesgast nach Waren (Müritz) wollten, hier erneut eine Kurabgabe zahlen. Ab dem 01. April 2024 müssen Tagesgäste die Kurtaxe maximal einmal in den Partnergemeinden von Müritz rundum. Das betrifft das Soleheilbad Waren (Müritz) mit den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Eldenburg, Eldenholz, Jägerhof, Neu Falkenhagen, Rügeband, Schwenzin und Warenshof, den Erholungsort Röbel/Müritz, den Erholungsort Rechlin, mit den zugehörigen Ortsteile Boek, Amalienhof, Boeker Mühle, Kotzow, Rechlin Nord, Retzow, Vietzen, Zartwitz sowie Zartwitzer Hütte, und die den Tourismusort Kargow mit den Ortsteilen Damerow, Federow, Godow, Rehhof, Schwarzenhof und Speck. Von dieser Regelung sollen nicht nur Urlauber mit Gästekarte profitieren, sondern auch die Einwohner der betreffenden Städte und Gemeinden. Diese Regelung zur Kurabgabe wurde bis Ende Oktober 2027 vereinbart.
Kurtaxe in der Müritzregion
Die Kurabgabe im Soleheilbad Waren (Müritz) beträgt 2,70 Euro pro Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison (01.04. – 31.10.) und in der Nebensaison 2 Euro jeweils für Übernachtungsgäste. Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen die Kurtaxe in der Hauptsaison 1,80 Euro und in der Nebensaison 1,30 Euro.
Die Kurabgabe in Röbel/Müritz beträgt 2 Euro pro Person und Aufenthaltstag. Die Kurabgabe in der Gemeinde Rechlin wurde auf 2 Euro pro Person ab dem 6. Lebensjahr und Aufenthaltstag festgelegt. Kinder bis Vollendung 5. Lebensjahr und Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 sind von der Kurabgabe befreit. In der Gemeinde Kargow beträgt die Kurabgabe für Übernachtungsgäste in der Hauptsaison 1,60 Euro. In der Nebensaison zahlen Übernachtungsgäste der Gemeinde Kargow 80 Cent. Für Tagesgäste in der Gemeinde Kargow wird eine Kurtaxe in Höhe von 80 Cent in der Hauptsaison und 40 Cent in der Nebensaison erhoben.