Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können auch über das Ende des Jahres 2021 hinaus Förderungen aus dem MV-Schutzfonds erhalten. Davon profitieren sowohl Träger gemeinnütziger Projekte, die eine regelmäßige Förderung des Landes erhalten als auch solche, die keine regelmäßige Förderung bekommen. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
„Die Kulturszene war und ist erheblich von der Corona-Krise betroffen. In vielen Kultureinrichtungen machen sich die Folgen der Corona-Krise erst jetzt oder in naher Zukunft bemerkbar“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Es ist wichtig, dass sie auch im kommenden Jahr von den Hilfen des Landes profitieren können. Wir verlängern deshalb die Hilfen um ein weiteres Jahr, um damit die längerfristigen Auswirkungen besser abzufedern und dafür zu sorgen, die lebendige Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns zu stärken.“
Ebenso werden die Zuwendungen für die so genannte Säule 7 des MV-Schutzfonds Kultur verlängert. Das kommt allen kulturellen Einrichtungen zugute, die bislang eine Förderung des Bundes aus dem Programm NEUSTART Kultur erhalten haben und einen Eigenanteil aufbringen müssen. Die 7. Säule des MV-Schutzfonds Kultur ermöglicht den Empfängerinnen und Empfängern die Refinanzierung dieses Eigenanteils, sodass Künstlerinnen, Künstler oder Kultureinrichtungen mit ihrem Antrag auf Bundesmittel nicht scheitern, weil sie den Eigenanteil nicht aufbringen können.
Die entsprechenden Anträge können beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden. Bislang hat das LFI rund 10,7 Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende bewilligt.
Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten. Die Hilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes. Hatte der MV-Schutzfonds Kultur zunächst den Fokus auf die Zeit der Schließung von Einrichtungen und der massiven Einschränkungen von Kunst und Kultur gerichtet, so unterstützt er Kulturschaffende und Träger mittlerweile gleichermaßen während der Phase der Wiedereröffnung und Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen sowie der Wiederaufnahme von Veranstaltungen.