Noch bis zum 11. Januar 2021 können Kulturschaffende der Stadt Waren (Müritz) Anträge auf Unterstützung für kulturelle Projekte bzw. Anträge auf Zuschuss für kulturelle Veranstaltungen im Bürgersaal Waren (Müritz) für das Jahr 2021 einreichen. In der Kulturförderrichtline sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung beschrieben. Festgeschrieben ist auch, wer Antragsberechtigt ist.
Als Möglichkeiten für einen Antrag haben wir hier das Formular zur Beantragung der Mittel im Bereich Projektförderung und hier das Formular für den Zuschuss für Veranstaltungen im Bürgersaal Waren (Müritz). Zu beachten ist, dass der kommunale Zuschuss primär Vereinen und Verbänden aus Waren (Müritz) zugewiesen wird.
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen im Bereich Kultur und Kunst in Waren (Müritz) als Kulturförderrichtlinie
Die vielfältigen und abwechslungsreichen Angebote in Kunst und Kultur sind ein unverzichtbarer Bestandteil im Leben der Stadt Waren (Müritz) für Einwohner und Touristen geworden. Verbände und Vereine, Künstlerinnen und Künstler und andere Einzelschaffende, aber auch private Anbieter und Unternehmen schaffen durch ihre Aktivitäten eine breite Kulturlandschaft, die auch über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist. Die Stadt Waren (Müritz) fühlt sich für diese Entwicklung mit verantwortlich und wirkt entsprechend ihren Möglichkeiten unterstützend und fördernd bei den verschiedenen Events und Projekten. Dazu ergeht folgende Verwaltungsvorschrift:
Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen:
- Darstellende und bildende Kunst
- Musik/Theater
- Museen/Archive
- Film und Medien
- Literatur/Bibliotheken
- Soziokultur
- Heimatpflege/niederdeutsche Sprache
- Freie Kulturarbeit
Zuwendungsempfänger können sein:
- Verbände und Vereine, Kirchen, gemeinnützige Gesellschaften
- natürliche Personen
- Der oder die Antragsteller müssen in Waren (Müritz) ansässig sein.
Das Projekt/Event sollte einen räumlichen und/oder inhaltlichen Bezug zur Stadt Waren (Müritz) haben.
Sie sollten einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern Rechnung tragen und der Demokratieerziehung dienen.
Die Anträge müssen bis zum 30.11. des Vorjahres in der Stadtverwaltung vorliegen. In Ausnahmefällen können noch Anträge bis zum 30.06 des laufenden Jahres gestellt werden, wenn das Projekt erst ab Juli des Jahres beginnt. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn eine Beteiligung des Zahlungsempfängers von mindestens 20 % nachgewiesen wird. Der Antragsteller hat sich auch um eine höchstmögliche Beteiligung Dritter an dem Projekt zu bemühen. Die Bewilligung einer Projektförderung erfolgt nur als Anteilfinanzierung. Eine Vollfinanzierung ist nicht möglich.
Ausgaben, die nicht direkt mit dem Projekt im Zusammenhang stehen, sind nicht förderfähig. Bei Zweckentfremdung der Mittel besteht Rückzahlungspflicht.
Für die Bewilligung muss ein schriftlicher Antrag mit der Beschreibung des Projektes und einem Finanzierungsplan vorliegen. Anträge, bei denen die Gesamtfinanzierung nicht erkennbar ist, werden nichtberücksichtigt.
Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Aus einer einmaligen Förderung besteht kein Anspruch auf weitere Förderung in den Folgejahren.
Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Bestätigung des Haushaltes der Stadt und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Beratung der eingereichten Maßnahmen und Projekte erfolgt im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss. Nach der Bewilligung erfolgt eine schriftliche Bestätigung, auf deren Grundlage der Zuschuss abgefordert werden kann. Der Zuwendungsempfänger hat nach Abschluss des Projektes einen Verwendungsnachweis zu erbringen, der bis zum 31.März des Folgejahres bei dem Zuwendungsgebervorliegen muss. Bei Nichtrealisierung des Projektes ist das umgehend anzuzeigen und ein bereits gewährter Zuschuss zurück zu zahlen.