„Zurück in den Notfall-Modus und weiterhin im Blindflug. Was wurde in den letzten 18 Monaten Pandemie gelernt? Warum müssen immer wieder die Kinder die Unfähigkeit der Regierung ausbaden? Sie tragen Masken, sitzen in kalten Klassenzimmern, vielleicht sogar durchgeschwitzt in Alltagskleidung (dank des Sportunterricht-Ersatz), sollen sich regelmäßig testen und sollen Abstand halten und auf alle Unterrichtsfächer, wo Kreativität und Selbstverwirklichung stattfinden kann, verzichten“, der Kreiselternrat Mecklenburgische Seenplatte versucht mit deutlichen Worten Entscheidungsträger wachzurütteln.
Die Landesregierung weist laut aktueller Pressemitteilung weiter daraufhin, dass die Kinder in den Schulen keine Pandemietreiber sind. Trotz allem haben genau diese, unsere Kinder, die meisten Einschränkungen. Welchen messbaren und belastbaren Effekt haben denn all diese Maßnahmen auf das Pandemiegeschehen?
Mit diesem Brief stellt der Kreiselternrat Mecklenburgische Seenplatte Fragen, deren antworten zahlreiche Schüler und Eltern interessiert:
"Sehr geehrte Frau Dr. Ruhnau, sehr geehrter Herr Rautmann,
wir haben ihr Schreiben zur Kenntnis genommen, nur leider wissen wir gerade nicht wie wir damit umgehen sollen. Es war im Tagesverlauf nicht möglich sie zu erreichen. Sie unterzeichnen eine Weisung/Anordnung „im Auftrag“. In wessen Auftrag unterzeichnen Sie? Wo können wir die gesetzliche Grundlage Ihrer Weisung/Anordnung finden, auf denen die in ihrem Schreiben genannten Maßnahmen beruhen? Wer haftet für daraus möglicherweise entstehenden Schäden? Sie aufgrund Ihrer Unterschrift augenscheinlich nicht. Wo können wir die aktuellen Gefährdungsbeurteilungen finden? Wie wurde das Personal an den Schulen bezüglich der Testungen geschult? Welche Tests kommen in den Schulen zur Anwendung? Professionelle Test mit dem Hinweis „Anwendung durch medizinisch geschultes Personal“ und wenn ja, wer führt diese durch und hat wie und wo seine Berechtigung dafür erworben? Oder handelt es sich um „Selbsttests“?
Wie ist der Handlungsleitfaden, falls sich ein Kind bei der Selbst-Testung verletzt? Wer übernimmt die Haftung dafür und wie hoch sind die Versicherungssummen im Schadenfall? Wo kann eine entsprechende Haftungsübernahmeerklärung der Versicherung eingesehen werden? In Ihrem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Testort geändert werden muss, weil den Eltern und Schülern nicht vertraut werden kann. Auf welcher Grundlage wird diese Behauptung aufgestellt? Welche Daten gibt es dazu? Wie sieht die entsprechende Kohortenstudie unseres Landkreises dazu aus? Wann und wo wird über die mit Bakterien verseuchten Test, die durch die Landesregierung zur Verfügung gestellt wurden, aufgeklärt?
Die Regierung/Verwaltung vertraut den Bürgern nicht und stellt sie unter Generalverdacht, mehr noch, sie nimmt sie Sippenhaft; erwartet aber, dass die Bürger der Regierung und Verwaltung vertrauen, insbesondere nachdem diverse Dilemmas stattfanden. Aus unserer Sicht fehlt hier klar die Grundlage für die Umsetzung dieser Maßnahme, daher empfehlen wir allen Eltern die der Testung der Schüler in den Schulen nicht zustimmen, weiterhin darauf zu beharren die Testung in der Häuslichkeit durchzuführen und das Testergebnis zu dokumentieren und den Test zur Schule mitzuführen.
Ihre vollumfängliche und entlastende Antwort erwarten wir zeitnah bis zum 6.12.2021. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie in allen etwaigen Haftungsfragen erstrangig anzusprechen sind."
Unterschrieben wurde dieser Brief vom Kreiselternrat Mecklenburgische Seenplatte
Andrea Antoni Koop, Frank Dade, Thomas Pfitzner, Gordana Müller, Sandra Heilmann-Maaß, Monika Schwichtenberg, Phillip Scharping
Otto-Ulrich Kröper distanziert sich als Vorstandsmitglieder von diesem Brief.