Umsetzung der Lärmaktionsplanung auf der B192
„Es ist schwierig das Netz der Autobahn in Mecklenburg-Vorpommern zu schließen, darum haben Bundesstraße in MV eine große Bedeutung. Aber wir wissen auch um die negativen Aspekte“, erklärte Jens Karge als Leiter des Straßenbauamtes Neustrelitz auf der jüngsten Sitzung des Warener Umweltausschusses. Hier stand auch der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Waren (Müritz) und dem Straßenbauamt auf der Tagesordnung. Hiergrund ist die Umsetzung der Lärmaktionsplanung sowie der richtlinien- und bedarfsgerechte Ausbau des Bundesfernstraßennetzes.
„Dieser wichtige Schritt bewegt uns schon drei Jahrzehnte“, erläuterte Jens Karge den Stadtvertretern von Waren (Müritz) und sprach als Straßenbaulastträger die Verbesserung des Lärmschutzes durch Verarbeitung eines anderen Straßenbelages und die Anpassung der Ampelphasen in der lange Ortsdurchfahrt von Waren (Müritz) an, die gleichzeitig eine große Mittelachse in Mecklenburg-Vormittag darstellt. „Der Schweriner Damm war damals eine gute Maßnahme, doch die Entwicklung im Fahrzeugverkehr bringt diese Strecke zeitweise zum Erliegen“, schätzte der Fachmann ein. Lösungen soll der Bundesverkehrswegeplan 2030 bringen, der bereits jetzt auf den Weg gebracht werden muss. Hierfür wollen die Stadt Waren (Müritz) und das Straßenbauamt Neustrelitz gemeinsame Wege gehen und Arbeitsgruppen an einen Tisch bringen. Mit ins Boot sollen auch ein Ingenieurbüro und eine Anwaltskanzlei kommen, um fachliche Richtlinien sauber abzustecken.
„Die Vereinbarung dient der gegenseitigen Unterstützung zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Lärmschutzes im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt der B 192. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Umsetzung der im Lärmaktionsplan der Stadt Waren (Müritz) (Stufe III) enthaltenen Maßnahme „Vertiefende Untersuchungen der verkehrlichen und akustischen Effekte an verschiedenen Varianten der Ortsumgehung für die B 192 im Bereich der Stadt Waren (Müritz)“, heißt es im Kooperationsvertrag.
Folgende Terminkette zur Umsetzung der Kooperation wird dabei vereinbart:
- bis Mitte 2020 Entwurf und Beschluss der Kooperationsvereinbarung
- Absicherung der Finanzierung auf beiden Seiten mit ca. 100.000 Euro pro Partner für den Gesamtzeitraum von 2021 bis 2025
- Zwischenergebnisse sollten bis Ende 2023 durch die Partner erarbeitet werden, die Ergebnisse sind dann mit den weiteren Beteiligten abzustimmen und der Öffentlichkeit vorzustellen
- Abschluss der Bearbeitung Ende 2025, um eine eventuelle Berücksichtigung der offenen Ergebnisfindung noch zur Anmeldephase der neuen Bundesverkehrswegeplanung berücksichtigen zu können (Beschluss des Bundestages zum neuen BVWP wird in 2028 erwarten, die Anmeldephase läuft vsl. zwischen 2024-2027)
- Weitere Maßnahmen, welche eine Verbesserung der Situation in der Ortsdurchfahrt ermöglichen, sollen kontinuierlich vorbereitet und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten umgesetzt werden