Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den Binnengewässern der Mecklenburgischen Seenplatte und Brandenburg
Zwischen Himmelfahrt und Pfingsten führten die Wasserschutzpolizeien der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen Anhalt umfangreiche Schwerpunktkontrollen der Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den Binnengewässern durch. Insgesamt wurden 183 Berufsschiffe (Güter- und Tankmotorschiffe, Schubverbände, Fahrgastschiffe, Fähren) und 4433 Sportboote sowie 54 sonstige Fahrzeuge (schwimmende Geräte, Spreewaldkahn, Tretboote etc.) kontrolliert. Dabei lag der Fokus der Kontrollen durch die Wasserschutzpolizisten neben der Überwachung der geltenden Verkehrsvorschriften auch auf der Prüfung von Befähigungen der Fahrzeugführer, der Schiffs- und Bootspapiere, der Feststellung von Alkoholverstößen und/oder der Konsum bzw. Besitz von berauschenden Mittel sowie das Messen und Ahnden von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Wasser. Es wurden insgesamt 19 Strafverfahren eingeleitet, mehrheitlich wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss. Ein Sportbootführer konnte mit einem Atemalkoholwert von 3,2 Promille festgestellt werden unmittelbar gefolgt von weiteren Sportführern mit je 2,89, 1,68 und 1,54 Promille. Auch ein Fahrzeugführer eines Gütermotorschiffes stand unter dem Einfluss von Alkohol und wurde mit einem Atemalkoholwert von 2,47 Promille angetroffen. Darüber hinaus wurden 257 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und über 707 Verwarngelder erhoben. Dazu zählten das Führen unter Alkoholeinfluss im Ordnungswidrigkeitenbereich und Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften auf dem Wasser. Das nicht Mitführen von Berechtigungsscheinen wurde ebenso geahndet, wie das Fehlen von Kennzeichnungen für Kleinfahrzeuge. Bei den Kontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeit konnten Verstöße gegen die jeweils örtlich geltenden Tempolimits festgestellt werden. "Die Vielzahl der Feststellungen zeigt, dass diese intensiven Kontrollmaßnahmen einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beitragen. Die Wasserschutzpolizeien der Länder werden auch zukünftig länderübergreifende Schwerpunktkontrollen in dieser Form durchführen.", so Peter Mainka, Direktor des Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern.