Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens im Rahmen des zweiten Lockdowns führte die Polizeiinspektion Anklam am Freitag zusammen mit Unterstützungskräften des Landesbereitschaftspolizeiamts M-V und der Bundespolizei verstärkte Kontrollen an den im Landkreis Vorpommern-Greifswald befindlichen Grenzübergängen zum Nachbarland Polen durch. Mit diesen Maßnahmen wurden die ein- und ausreisenden Personen nochmals im Hinblick auf die aktuellen Regelungen der Corona-Landesverordnung sowie der Quarantäneverordnung hingewiesen. Ausreisende mit Wohnsitz in M-V wurden auf die grundsätzliche Pflicht zur 10-tägigen Quarantäne bei Rückkehr sowie die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt hingewiesen, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelungen der Quarantäneverordnung fielen.
Bei Einreisenden wurde das Vorhandensein einer digitalen Einreiseanmeldung bzw. die Notwendigkeit einer Quarantäne geprüft. Insgesamt waren am heutigen Tag ca. 45 Kräfte der Landespolizei sowie ca. 34 Kräfte der Bundespolizei an mehreren Kontrollstellen auf der Insel Usedom und im Bereich des Altkreises Uecker-Randow im Einsatz. Bei der Ausreise wurden die Insassen von insgesamt 723 Fahrzeugen auf die mögliche Quarantäne bei Rückkehr hingewiesen. 28 Fahrzeugführer verzichteten daraufhin auf den beabsichtigten Ausflug nach Polen und kehrten um. Bei der Einreise wurden 428 Fahrzeuge kontrolliert, von denen schließlich 66 auf die Einreise verzichteten. Bei 21 einreisenden Insassen wurden wegen bis dahin fehlender Einreiseanmeldung oder wegen offensichtlich erforderlicher Quarantäne die Personalien zur Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter.
Auch die Polizeiinspektion Anklam führte zusammen mit Unterstützungskräften des Landesbereitschaftspolizeiamts M-V und der Bundespolizei verstärkte Kontrollen an den im Landkreis Vorpommern-Greifswald befindlichen Grenzübergängen zum Nachbarland Polen durch. Mit diesen Maßnahmen wurden die ein- und ausreisenden Personen nochmals im Hinblick auf die aktuellen Regelungen der Corona-Landesverordnung sowie der Quarantäneverordnung hingewiesen. Ausreisende mit Wohnsitz in M-V wurden auf die grundsätzliche Pflicht zur 10-tägigen Quarantäne bei Rückkehr sowie die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt hingewiesen, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelungen der Quarantäneverordnung fielen. Bei Einreisenden wurde das Vorhandensein einer digitalen Einreiseanmeldung bzw. die Notwendigkeit einer Quarantäne geprüft. Insgesamt waren am heutigen Tag ca. 33 Kräfte der Landespolizei sowie ca. 22 Kräfte der Bundespolizei an mehreren Kontrollstellen auf der Insel Usedom und im Bereich des Altkreises Uecker-Randow im Einsatz.
Bei der Ausreise wurden die Insassen von insgesamt 408 Fahrzeugen auf die mögliche Quarantäne bei Rückkehr hingewiesen. 32 Fahrzeugführer verzichteten daraufhin auf den beabsichtigten Ausflug nach Polen und kehrten um. Bei der Einreise wurden 257 Fahrzeuge kontrolliert, von denen schließlich 18 auf die Einreise verzichteten. Bei 10 einreisenden Insassen wurden wegen bis dahin fehlender Einreiseanmeldung oder wegen offensichtlich erforderlicher Quarantäne die Personalien zur Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter festgestellt.