Kommunen werden von Wohnungsbaualtschulden entlastet
Spielräume für Investitionen auf dem Wohnungsmarkt

Mecklenburg-Vorpommern entlastet in diesem Jahr insgesamt 31 Städte und Gemeinden im Land von den Wohnungsbaualtschulden kommunaler Wohnungsunternehmen.
„Mit der Ablösung der Altschulden setzen wir ein weiteres wichtiges Zeichen der Solidarität mit unseren Kommunen“, erklärt Kommunal- und Bauminister Christian Pegel und: „Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern stehen angesichts angespannter Haushaltslagen, des demografischen Wandels und des Sanierungsbedarfs im Wohnungsbestand vor großen Herausforderungen. Durch die Übernahme dieser finanziellen Altlasten - als bisher einziges Bundesland – schaffen wir neue Spielräume für Investitionen in zeitgemäßen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum.“
Insgesamt werden durch das Landesprogramm im Jahr 2025 Schulden in Höhe von rund 24,8 Millionen Euro abgelöst, die größtenteils noch aus DDR-Zeiten stammen und auf investive Fördermaßnahmen im kommunalen Wohnungsbau zurückgehen. „Wir leisten damit einen aktiven Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte. Gerade im ländlichen Raum ist das ein wichtiger Schritt, um Lebensqualität zu erhalten und Entwicklungsperspektiven zu schaffen“, betont Pegel. Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit.
„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, so der Minister abschließend.
Im Jahr 2023 konnten Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro – mithilfe von Restmitteln aus dem Jahr 2022 – in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden weitere Wohnungsbauverbindlichkeiten in 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften im Umfang von rund 25 Millionen Euro abgelöst.
„Und auch in diesem Jahr setzen wir das Programm weiter erfolgreich um. Besonders freut es mich, dass wir in Güstrow die kompletten Altschulden ablösen konnten. Damit wird die Stadt finanziell spürbar entlastet und erhält die Chance, ihre Entwicklung ohne diese historische Hypothek neu auszurichten“, so Pegel weiter.
Auch weitere Städte wie Wolgast, Neustrelitz und Bützow profitieren im Jahr 2025 in erheblichem Maße von dem Programm: „Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“
Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich
Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. „Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt‘. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt der Minister.
Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 144,9 Millionen Euro. „Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 90 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können“, so Christian Pegel.