In der aktuellen Debatte zur Finanzierung der Beitragsfreiheit in den Kitas erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion Tilo Lorenz:
„Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Kreistag seinen Landrat beauftragt, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Und dennoch ist es so geschehen am vergangenen Montag in unserem Nachbarlandkreis Vorpommern-Greifswald. Hintergrund sind die erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die Kommunen durch das KiföG M-V, das u.a. die Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten regelt.
Man mag ja zu diesem politischen Ansinnen stehen, wie man will. In der Landespolitik hat sich dafür eine Mehrheit ergeben und dies gilt es zu akzeptieren. Was aber nicht geht, ist, dass in Schwerin Gesetze beschlossen werden und die Landkreise und Gemeinden auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Ganz nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“ ist es die Pflicht des Landes, landesgesetzliche Regelungen vollständig auszufinanzieren. Und das ist bei der Novellierung des KiföG auch unserer Meinung nach nicht geschehen.
Eine Anfrage unserer Fraktion ergab kürzlich, dass für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in 2020 voraussichtlich 1,6 Millionen Euro zusätzlich anfallen werden. Das sind genau 1,6 Millionen Euro, die wir auch gut und gerne an anderer Stelle ausgeben könnten. Straßenbau und Radwege, Katastrophenschutz, Sport- und Kulturförderung, Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe – die Liste der kreislichen Aufgabe ist lang und die Bedarfe nach der jahrelangen Konsolidierungsphase sind groß. Daher unterstützen wir die Verhandlungsposition unseres Landrates, wenn diese Woche die entsprechenden Gespräche mit dem Land stattfinden. Sollten diese aber nicht zum Schließen der Finanzierungslücke führen, dann müssen auch wir uns in der Mecklenburgischen Seenplatte weitergehende Schritte überlegen“, so Tilo Lorenz abschließend.