Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energie-effizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung. Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.
„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/ Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungsänderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernährungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbon-freie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“
Eingereicht werden können Projekt- und Leistungsbeschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen.
Eine Teilnahme am Wettbewerb ist für zu Erwerbszwecken produzierende landwirtschaftliche Betriebe sowie Gartenbaubetriebe aus Mecklenburg-Vorpommern möglich. Betriebe können mit ihrem Einverständnis auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Preiswürdig sind Projekte und Leistungen von Landwirten und Gartenbauern im Klimaschutz, die besonders innovativ, erfindungsreich, vorbildlich, effektiv und praktisch umsetzbar sind. Eine Übertragbarkeit auf andere Betriebe ist dabei wesentlich. Die Projekte bzw. Leistungen müssen bereits durchgeführt sein, es müssen also Ergebnisse vorliegen. Diese sind durch evtl. verfügbare Daten zur Unterstützung der Beschreibung zu belegen.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- Einführung von Möglichkeiten zur CO2-/THG-optimierten Landwirtschaft-Smart Farming und Anwendung digitaler Verfahren als Werkzeuge für höheren Klimaschutz
- speziell ressourcenschonende Anbauverfahren im Ackerbau und in der Grünlandbewirtschaftung
- ressourcenschonende tiergerechte Nutztierhaltung
- Maßnahmen zur THG-Speicherung im Betrieb
- Einführung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
- innovative Nutzung regenerativer Energien
- Maßnahmen zur Verbesserung des Humusmanagements-innovative Wassernutzung im Betrieb (Beregnung, Steuerung)
- klimafreundliche Lebensmittelerzeugung
Eine Jury entscheidet über die Preisvergabe. Betriebe, die sich beworben haben bzw. vorgeschlagen wurden, sind bereit, ihre Projekte und Leistungen vor Ort zu erklären. Sie sind mit der Veröffentlichung der Bewerbungsunterlagen einverstanden und beachten sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben (Rechte, Einwilligungen, Einsichtnahme). Schadenersatzansprüche gegen das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV sind insofern ausgeschlossen.