Ab dem 10. April 2021 haben Eltern der Mecklenburgischen Seenplatte wieder eine Sorge mehr. Wie der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am Freitagabend mitteilte, wird es laut KiTa-Stufen-Hygieneplan und im Zusammenhang der ermittelten 7-Tage-Inzidenz an zwei Werktagen, die jeweils über 150 lag, mit Wirkung vom 10. April 2021 erneut massive Einschränkungen in der Kinderbetreuung geben. Der Montag wird noch als Übergangstag gewertet, danach erfolgt nur noch eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten.
Hierzu nimmt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wie folgt Stellung:
„Wie in der Corona- Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) festgelegt, sind weitere Einschränkungen laut KiTa-Stufen-Hygieneplan vorgesehen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an 2 Werktagen in Folge über 150 liegt. Aus diesem Grund gilt im Landkreise Mecklenburgische Seenplatte ab Samstag, 10.04.2021 ein grundsätzliches Besuchsverbot mit der Möglichkeit einer Notbetreuung. Da am Samstag und Sonntag keine Kinderbetreuung erfolgt, gilt der Montag, 12.04.2021 als sogenannter Übergangstag, so dass Eltern die Möglichkeit haben, die entsprechenden Unterlagen für die Notbetreuung beizubringen. Kinder bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann, sind von dem Besuchsverbot ausgenommen. Eine Erklärung der Eltern mit der Bestätigung des Arbeitgebers ist in diesem Fall vorzulegen. Eine Auflistung der sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ ist in der Corona-KiföVO M-V festgelegt und auch auf der Homepage des Landkreises abrufbar. Das Besuchsverbot bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zehn Tage in Folge unter 150 gesunken ist. Die Kindertagesförderung im Landkreis befindet sich seit dem 09.04.2021 in Stufe 4 des KiTa-Stufen-Hygieneplanes. Aufgrund der stark steigenden Inzidenzzahlen je Tag folgen die Stufen 4 und 5 gegenwärtig kurz aufeinander.“
Regelungen des Stufenplans MV für die Kita-Betreuung
Vom 22. Februar an wird es in den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geben, dort, wo es die Inzidenz zulässt.
Der Kita-Stufenplan sieht vor, dass in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommers mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner je 7 Tage, ein regulärer Betrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen stattfindet. Dort können die Kinder wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner je 7 Tage, findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt, allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die Einrichtungen betreten.
Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner je 7 Tage, kommen ebenfalls die strengen Hygienehinweise zur Anwendung, es gilt dann aber wieder die Schutzphase und damit verbunden der Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
Ab einer Inzidenz von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner je 7 Tage, gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kitas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.
Neu wird mit der 6. Corona-KiföVO ÄndVO M-V nunmehr für alle Hortkinder in Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (dies sollte eine OP-Maske sein) eingeführt. Es kommt also nicht mehr darauf an, ob die 7-Tages-Inzidenz unter oder über 50 liegt. Auch die Beschäftigten in der Hortförderung sollen nunmehr OP- oder FFP2-Masken tragen. Das gilt weiterhin auf dem Außengelände weder für Kinder noch Beschäftigte. Damit wird die geltende Regelung in der Grundschule nachvollzogen, denn die Grundschulkinder haben durch den Besuch von Schule und zusätzlich Hort bereits viele Kontakte.
Im Stufenplan sind Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Das heißt: Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.