Wenn es am bevorstehenden Wochenende bei den niedrigen Inzidenzwerten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bleibt, dann können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 31. Mai 2021 in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. In der so genannten Stufe 1 müssen die Eltern oder andere Personensorgeberechtigte dann kein negatives Testergebnis mehr beim Betreten der Einrichtungen vorlegen.
Um in die Stufe 1 des Stufenplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Kindertagesförderung eintreten zu können, muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 betragen. Dann kann der Eintritt in Stufe 1 am übernächsten Tag erfolgen. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 25. Mai erstmals an einem Werktag unter 50. Hält also dieser Trend bis zum 29. Mai an, dann gilt ab dem 31.Mai 2021 die besagte Stufe 1.
Sollte es jedoch am Sonnabend (29.Mai 2021) zu einer Unterbrechung des Trends der Unterschreitung der Inzidenz von 50 kommen, dann gilt weiterhin die bisherige Stufe 2.
Mit der jüngsten Änderung der Corona-Landesverordnung, die heute in Kraft getreten ist, entfällt die landesweite Regelung zum Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit. Deshalb konnte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nunmehr den Punkt 1 seiner 43. Allgemeinverfügung widerrufen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite bekannt gemacht.
Es gilt jedoch weiterhin der Punkt 2 der 43. Allgemeinverfügung zur so genannten Maskenpflicht an einigen Orten in der Öffentlichkeit. Das heißt, eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin zu tragen in Fußgängerzonen, Warteschlangen sowie auf Bahnsteigen und an Haltestellen.