Mit einem Dringlichkeitsantrag wird sich der Kreistag am Montag zum Thema „Keine Corona-Schnelltests in Schulen!“ befassen. In einer eingereichten Beschlussvorlage sollen die Mitglieder des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte darüber abstimmen, ob der Landrat beauftragt wird, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass in den Schulen keine Corona-Schnelltests durchgeführt werden.
Die Dringlichkeit des Antrags begründet Robert Schnell, Fraktionsvorsitzender der AFD, wie folgt:
Die Thematik und die Konkretisierung der Durchführung von Corona-Schnelltests in Schulen entstanden erst nach der Einladung zum Kreistag. Es besteht eine realistische Gefahr für das geistige und körperliche Wohlbefinden unserer Schüler. Mehrfach wurden Verfügungen und falsches Regierungs- und Verwaltungshandeln in der Corona-Krise durch ein Gericht gekippt. Aus der nachfolgenden Antragsbegründung ergeben sich Zweifel zur Strategie der Schnelltestung in Schulen.
Bei nicht dringlicher Behandlung im Kreistag ist hiermit eine Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur zu diesem Thema beantragt.
Begründung des Antrags:
"Zurzeit stellen sich Mütter, Väter und Eltern folgende Fragen:
- Bekommt mein Kind bei einem Schnelltest den Schock seines Lebens, wenn dieser richtig oder falsch positiv ausfällt?
- Richten sich dann in diesem Moment alle Augen der anderen Kinder auf mein Kind, wie auf einen Aussätzigen?
- Was passiert mit meinem Kind beim anschließenden Corona-Alarm, wenn es isoliert und weggesperrt wird - solange, bis man mich erreicht hat, ich mich von der Arbeit trennen konnte und nach einer längeren Wegstrecke mein Kind endlich trösten kann? - Wie wird es uns dann weiter ergehen, während wir uns gemeinsam zum PCR-Test begeben und auf dessen Ergebnis einige Tage warten müssen?
- Was macht das alles in der Folgezeit mit meinem Kind in der Schulklasse, nachdem man Kindern die Schuld am Tod der Omas und Opas eingeredet hat? - Wie ergeht es meinem Kind, wenn ich mich, auch aus den vorherigen Fragen heraus, gegen den freiwilligen Schnelltest für mein Kind entscheide und diese Nichtteilnahme von anderen Kindern nicht toleriert wird? - Gibt es überhaupt noch ein Patientengeheimnis und den Schutz persönlicher Daten, wenn Corona- Testungen öffentlich und gemeinschaftlich stattfinden?
Antworten auf diese und weitere Fragen lassen keine Schnelltests in unseren Schulen zu!
Mit dem Datenschutz, gemeint Patientenschutz, wurde immer wieder den Forderungen nach einer Veröffentlichung von Corona-Fall-Zahlen für die Ämter im Landkreis MSE widersprochen. (Obwohl ein Rückschluss auf einzelne Betroffene in Verwaltungseinheiten, deren kleinste 4.329 Einwohner hat, nicht möglich ist.)
Dagegen ist ein öffentlicher Schnelltest in Schulen das direkte Anprangern von Kindern, da auch Kinder nichts für sich behalten können oder gesetzlich müssen.
Schnelltests können von Eltern mit ihren Kindern im vertrauten Heim selbst durchgeführt werden. Dieses Vertrauen haben wir zu den Eltern. So können sich auch Lehrer selbst testen. Kinder sind keine Treiber der Pandemie. Ihnen muss die Last des Todes von den Schultern genommen werden", so die AFD-Fraktion.
Kreiselternrat legt ebenfalls Veto ein
Auch der Kreiselternrat der Mecklenburgischen Seenplatte sieht die Corona-Test skeptisch. Und fordert: „Sofortiger Teststopp an allen Schulen“ aufgrund des Verstoßes gegen DSGVO.
Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen und schutzbedürftigen Daten. Die Testung vor der Klasse kommt einer öffentlichen Befundverkündung im Wartezimmer einer Arztpraxis gleich. In den Erwägungen der DSGVO heißt es dazu: ,,Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten sollten alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen."
„Häusliche Testungen sind daher, ungeachtet der Frage nach der Aussagekraft der Testungen generell, Mittel der Wahl. Potentiell infizierte Kinder kommen zudem erst gar nicht in Kontakt mit anderen Mitschülern“, so der Vorstand des Kreiselternrates der Mecklenburgischen Seenplatte, der den Antrag durch Andrea Antoni Koop, Phillip Scharping, Torsten Zarnikow, Frank Dade, Sebastian John, Thomas Pfitzner, Sophie Popek und Dr. Roman Kubetschek unterschrieben hat.