Gestern hat Heiko Kärger (CDU) als Landrat der Mecklenburgischen Seenplatte erneut eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Es ist mittlerweile die 26. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und die untersagt jetzt den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene für das Amt Seenlandschaft Waren mit den amtsangehörigen Gemeinden Grabowhöfe, Groß Plasten, Hohen Wangelin, Jabel, Kargow, Klink, Klocksin, Moltzow, Peenehagen, Schloen-Dratow, Torgelow am See und Vollrathsruhe.
Mit der 26. Änderung wurde die 23. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27. November 2020 erweitert. Hier wurde durch Heiko Kärger zur Regelung von Einschränkungen im Sportbetrieb zu Gunsten des Infektionsschutzes COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 verfügt:
Der Landrat als zuständige Behörde erlässt nach § 28a Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2020 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397), i. V. § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes (Infektionsschutzausführungs-gesetz - IfSAG M-V) vom 3. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 183, 184), und § 13 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 31.10.2020 (GVOBl. M-V S. 926) folgende Allgemeinverfügung:
- Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird untersagt. Ausgenommen von der Untersagung ist Individualsport allein oder mit Angehörigen des eigenen Haus-stands im Freien oder in der eigenen Häuslichkeit.
- Die Untersagung nach Nr. 1 gilt in den Gebieten folgender Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden/Städten: a. Amt Friedland Datzetal, Stadt Friedland, Galenbeck b. Amt Woldegk Groß Miltzow, Kublank, Neetzka, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf, Windmühlenstadt Woldegk c. Amt Stargarder Land Stadt Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf
Mit der 26. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter Nr. 2 der 23. Allgemeinverfügung vom 27.11.2020 geregelte räumliche Geltungsbereich wird um das Gebiet des Amtes Seenlandschaft Waren mit den amtsangehörigen Gemeinden Grabowhöfe, Groß Plasten, Hohen Wangelin, Jabel, Kargow, Klink, Klocksin, Moltzow, Peenehagen, Schloen-Dratow, Torgelow am See und Vollrathsruhe erweitert. Diese Allgemeinverfügung tritt am 02.12.2020 in Kraft.