Bereits Anfang April fand erneut ein Treffen der Interessengemeinschaft Betreuungsvereine aus Mecklenburg-Vorpommern statt. Bei diesem jährlichen Treffen tauschen sich die Betreuungsvereine über die aktuelle Situation und gesetzlichen Änderungen aus. Auch Vertreter des Sozialministeriums Mecklenburg – Vorpommerns sind bei diesem Austausch regelmäßig dabei. Schwerpunkt bei der diesjährigen Beratung war das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), welches 2023 in Kraft tritt. Das neue BtOG sieht eine grundlegende Reform vor und soll neue Qualität, Standards und Aufgaben mit sich bringen. Auch die Ausfinanzierung dieser neuen Aufgaben sind klar in dem Gesetz geregelt. Konkrete Informationen zur Umsetzung der Neuregelungen liegen der Interessengemeinschaft von Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern noch nicht vor. „Wünschenswert wäre, wenn die Landesregierung MV die Betreuungsvereine bei der Umsetzung und der Ausfinanzierung mit einbindet“, so Stefan Baetke vom Sprecherrat der Interessengemeinschaft. „Den Betreuungsvereinen stehen 2023 große Veränderungen bevor, welche dringend frühzeitig definiert und finanziert werden sollten“, ergänzt Antje Wendler vom Betreuungsverein „Neues Ufer“, Schwerin.
Über den seit 1993 tätigen Perspektive e.V. wird auch in der Müritzregion ein Betreuungsverein organisiert. Die Mitarbeiter des Perspektive e.V. betreuen in der gesamten Müritzregion über 170 Klienten, welche in Pflege- und Nachsorgeeinrichtungen, Wohnräumen für Behinderte oder in der eigenen Häuslichkeit leben.
Der Betreuungsverein Müritz hat sich folgende Aufgaben gestellt:
Vermögenssorge
- Sicherung des Einkommens
- Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche
- Hilfestellung bei der Verwaltung monatlicher Einkünfte
- Beratung bei Vertragsabschlüssen (Versicherungen / Ratenkäufe)
- Aufzeigen von Hilfsangeboten bei Verschuldung ggf. Erwirkung eines Einwilligungsvorbehalts
Gesundheitssorge
- Kontakt zu behandelnden Ärzten halten / Koordination zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sicherstellen
- Behandlungsvertrag abschließen (umfassende Information über medizinische Situation, Diagnosen, Chancen und Risiken der Behandlung, alternative Behandlungsmöglichkeiten, notwendige Medikamente und deren Auswirkungen)
- Einsicht in Patientenunterlagen
- Genehmigung sedierender Medikamentengabe beantragen
- Genehmigung bei Notwendigkeit eines ärztlichen Eingriffes
Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen
- Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen z.B. Zuzahlungsbefreiung bei Arzneimitteln, Renten- oder Sozialhilfeantrag stellen, Schwerbehindertenausweis beantragen u.v.m.
Wohnungs- oder Heimangelegenheiten
- Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum
- Abwendung einer Räumungsklage und Regulierung von Mietschulden
- wenn notwendige Versorgung in der Häuslichkeit nicht gewährleistet, Klärung behördlicher Angelegenheiten bei Umzug in vollstationäre Einrichtung (Auswahl eines geeigneten Heimplatzes, Wohnungsauflösung)